FAQs

Hier finden Sie Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zur Corona-Pandemie

Fragen und Antworten zur aktuellen Lage

Die Informationen zur Bewerbungsfrist finden Sie auf den Seiten der Universität Stuttgart.

Im WS 2020/21 finden die Lehrveranstaltungen vorwiegend in digitaler Form statt.

  • Ausgenommen davon sind die Veranstaltungen für die Erstsemester-Studierenden, die voraussichtlich hauptsächlich als Präsenzveranstaltungen (besonders das Mentorenprogramm und das Programmierpraktikum) in Kleingruppen stattfinden. Hierbei wird besonders auf die Einhaltung des SARS-2-Covid19-Hygienekonzepts der Universität Stuttgart geachtet (Einhaltung der Abstandsregelung 1,5 m, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Verteilung der Studierenden auf mehrere Seminarräume bzw. Hörsäle).
  • Es ist ebenfalls geplant, dass wichtige Basismodule, wie beispielsweise "Mikroelektronik I" sowie "Höhere Mathematik I" in Präsenzveranstaltungen stattfinden. Hierzu informieren wir Sie rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters (Start: 2.11.2020).
  • Auch die Begrüßungsveranstaltungen für die neuen Bachelor- und Masterstudierenden (Ende Oktober 2020) werden als Präsenzveranstaltungen in den Hörsälen der Universität Stuttgart stattfinden. Ziel hierbei ist es vor allem, den neuen Studierenden zu ermöglichen, den Studiendekan, ihre Lehrenden sowie ihre Kommilitonen und Komilitoninnen kennenzulernen.
  • Es wird angestrebt, möglichst alle Begrüßungs- und Lehrveranstaltungen auch in einer Online-Version über die Lernplattform Ilias online zur Verfügung zu stellen.

Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 in einen Studiengang eingeschrieben sind, gilt eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Diese ist damit um ein Semester höher als die Regelstudienzeit im Studiengang.

Die individuelle Regelstudienzeit wirkt sich auf die Bezugsdauer von BaföG aus und auch auf die Freischussregelung, die nur auf Studien- und Prüfungsleistungen angewandt werden kann, die innerhalb der Regelstudienzeit erbracht werden. Die individuelle Regelstudienzeit gilt auch für Studierende, die im Sommersemester 2020 beurlaubt sind. Die Universität Stuttgart prüft derzeit noch die Umsetzung der Regelung, weitere Einzelheiten werden daher noch bekannt gegeben.

Diese Information finden Sie ebenfalls in den aktualisierten Corona-Leitlinien (Version 2.0) unter dem Stichwort "Individuelle Regelstudienzeit/Bafög".

Diese Information finden Sie ebenfalls in den aktualisierten Corona-Leitlinien (Version 2.0) unter den Stichworten "Rücktrittsregelungen für Präsenzprüfungen" und "Verlängerung von Fristen zum Ablegen von Wiederholungsprüfungen".

Sollten Sie die erforderlichen ECTS-Punkte für die Anmeldung einer Abschlussarbeit aufgrund der Corona-bedingten  Prüfungsabsagen nicht erreicht haben, dann können Sie Ihre Abschlussarbeit dennoch anmelden, sofern die Summe Ihrer aktuellen ECTS-Punkte und der ECTS-Punkte, die Sie durch die angemeldeten (und dann abgesagten) Prüfungen erworben hätten, mindestens der in Ihrer Prüfungsordnung definierten „Anmeldegrenze“ für die Abschlussarbeit entspricht.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu und auch zur Bestätigung der ECTS-Punkte für das Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit per E-Mail an das Prüfungsamt. (Bei E-Mail-Anfragen müssen Sie immer Ihren Nachnamen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang angeben.)

Hier finden Sie ebenso Antworten auf diese Frage.

Das Grundlagenpraktikum, das aufgrund des Versammlungsverbots in der Lockdown-Situation im SS 2020 nicht stattfinden konnte, wird im WS 2020/21 nachgeholt.

  • Studierende haben bis zum Beginn des 4. Semesters Zeit, einen Nachweis über das Bestehen des Grundlagenpraktikums als Teil der Orientierungsprüfung zu erbringen.
  • Daher ist es nicht notwendig, eine Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester zu beantragen.

Eine Verlängerung kann nur beantragt werden, wenn Lehrveranstaltungen Corona-bedingt ausgefallen sind oder verschoben wurden.

  • Dies betrifft nicht die Module, die planmäßig, wenn auch als Online-Veranstaltung, im SS 2020 stattgefunden haben.
  • Das betrifft z.B. auch das Basismodul „Grundlagen der Elektrotechnik“. Hierbei handelt es sich nicht um eine Corona-bedingte Verschiebung einer Lehrveranstaltung und Sie können daher keine Verlängerung um ein Semester beantragen, sondern sollten diese Prüfung bis zum Ende des 3. Semesters als Teil der Orientierungsprüfung bestehen.
  • Soweit sich die Absage von Prüfungen auf die Fristen zum Ablegen der Orientierungsprüfung auswirkt, stellen sie bitte einen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie bekommen dann eine Fristverlängerung um ein Semester.
  • Soweit Ihnen aufgrund der Absage von Prüfungen zum Ende des Wintersemesters 2019/20 wegen Überschreitung der Studienhöchstdauer akut der Verlust des Prüfungsanspruchs droht, wenden Sie sich bitte wegen einer Verlängerung um ein Semester direkt an das Prüfungsamt. Für gegebenenfalls später betroffene Studierende wird es noch gesonderte Informationen geben.
  • Bei den Fristen für Wiederholungsprüfungen gilt folgendes:
    • Wenn Ihre Prüfungsordnung regelt, dass Wiederholungsprüfungen am nächsten Termin abzulegen sind, ist der nächste Prüfungstermin automatisch der Nachholtermin für die ausgefallene Prüfung.
    • Wenn Ihre Prüfungsordnung regelt, dass Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Jahres abzulegen sind, verlängert das Prüfungsamt die Jahresfrist automatisch um ein Semester.
  • Soweit Prüfungsordnungen vorsehen, dass die Wiederholung einer Abschlussarbeit innerhalb ein bestimmten Frist anzumelden ist, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. (Bei E-Mail-Anfragen müssen Sie immer Ihren Nachnamen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang angeben.)

Diese Information finden Sie ebenfalls im Corona-Newsticker der Universität in den FAQs.

a) Informieren Sie sich bitte in C@mpus, ob in der Tat keine Praktika für das Sommersemester 2020 angeboten werden, die für Ihren Schwerpunkt in Frage kommen. Bitte schauen Sie nicht nur, ob Ihr gewünschtes Praktikum angeboten wird, sondern auch, ob weitere Praktika von anderen Instituten im gleichen Schwerpunkt angeboten werden. Wenn Sie in C@mpus ein anderes Fachpraktikum finden, das thematisch in grober Form ebenfalls zu Ihrem Schwerpunkt passt, dann liegt kein individueller Härtefall vor.

b) Bitte überlegen Sie auch, ob eine Verschiebung des Fachpraktikums ins nächste Semester tatsächlich bei Ihnen zu einer Studienzeitverlängerung führen würde.

Falls keine sinnvollen Praktika für Sie angeboten werden, Sie das Praktikum aber im Sommersemester 2020 abschließen müssen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss und schicken diesen bitte per E-Mail an das Sekretariat des Prüfungsausschussvorsitzenden. In Ihrem Antrag geben Sie bitte Folgendes an:

a) eine Liste aller Fachpraktika der Institute in Ihrem Schwerpunkt und Ihre Aussage, dass keines dieser Institute ein Fachpraktikum anbietet bzw. freie Kapazitäten hat

b) eine Darlegung Ihres individuellen Härtefalls (bzgl. der Studienzeitverschiebung)

c) welches sinnvoll gewählte Wahlmodul Sie im Sommersemester 2020 belegen und als Ersatz für das Praktikum auswählen möchten.

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