Wichtig für Bewerber*innen mit einem indischen Hochschulabschluss!
Seit September 2025 gibt es eine anabin-Aktualisierung „Akademische Prüfstelle Indien“. Die bislang bestehende Ausnahme für Bewerbende, die sich bereits in Deutschland befinden, wurde gestrichen. Das heißt, dass diese Bewerber*innen bei ihrer Bewerbung eine APS-Bescheinigung / ein APS Zertifikat einzureichen haben.
Eine APS-Bescheinigung bzw. ein APS-Zertifikat ist (Änderung vom September 2025) nicht vorzulegen, wenn:
- der höchstwertige bewertungsrelevante Hochschulabschluss aus einem anderen Land als Indien stammt,
- ein Nachweis über eine bereits bestandene Feststellungsprüfung vorliegt,
- die Bewerberin/der Bewerber ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nachweist
Weiterhin Aussetzung von Nachzertifizierungen
Aufgrund des weiterhin sehr hohen Bewerberaufkommens kann die APS Indien weiterhin keine Nachzertifizierungen anbieten. Bewerber*innen sollten ihre Unterlagen mit dem jeweils höchstmöglichen Bildungsstatus bei der APS zur Überprüfung einreichen.
Visaverfahren: Masterstudiengänge bei noch ausstehenden Abschlusssemestern
Die Visastellen in Indien sind über die Aussetzung der Nachzertifizierungen informiert. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit ermöglichen die Visastellen die Visumbewerbung für Masterstudiengänge, wenn bei einem
- vierjährigen Bachelorstudium mindestens 7 Semester und
- dreijährigen Bachelorstudium mindestens 5 Semester durch die APS verifiziert sind
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, regelmäßig die Academic Evaluation Centre Webseite zu besuchen.