Aktuelle Änderungen und Verfahrenshinweise im Zusammenhang mit der Akademischen Prüfstelle (APS) Indien

4. November 2025 /

Wichtig für Bewerber*innen mit einem indischen Hochschulabschluss!

Seit September 2025 gibt es eine anabin-Aktualisierung „Akademische Prüfstelle Indien“. Die bislang bestehende Ausnahme für Bewerbende, die sich bereits in Deutschland befinden, wurde gestrichen. Das heißt, dass diese Bewerber*innen bei ihrer Bewerbung eine APS-Bescheinigung / ein APS Zertifikat einzureichen haben.

Eine APS-Bescheinigung bzw. ein APS-Zertifikat ist (Änderung vom September 2025) nicht vorzulegen, wenn:

  • der höchstwertige bewertungsrelevante Hochschulabschluss aus einem anderen Land als Indien stammt,
  • ein Nachweis über eine bereits bestandene Feststellungsprüfung vorliegt,
  • die Bewerberin/der Bewerber ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nachweist

Weiterhin Aussetzung von Nachzertifizierungen

Aufgrund des weiterhin sehr hohen Bewerberaufkommens kann die APS Indien weiterhin keine Nachzertifizierungen anbieten. Bewerber*innen sollten ihre Unterlagen mit dem jeweils höchstmöglichen Bildungsstatus bei der APS zur Überprüfung einreichen.

Visaverfahren: Masterstudiengänge bei noch ausstehenden Abschlusssemestern

Die Visastellen in Indien sind über die Aussetzung der Nachzertifizierungen informiert. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit ermöglichen die Visastellen die Visumbewerbung für Masterstudiengänge, wenn bei einem

  • vierjährigen Bachelorstudium mindestens 7 Semester und
  • dreijährigen Bachelorstudium mindestens 5 Semester durch die APS verifiziert sind

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, regelmäßig die Academic Evaluation Centre Webseite zu besuchen.

 

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