- NEU! Ab dem Studienjahr 2025-26 wird unser Studiengang von der deutsch-französischen Hochschule gefördert. Die DFH bewilligt eine monatliche Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 350 € pro Studierenden bei maximal 10 Monaten pro akademischem Jahr. Im Falle von Pflichtpraktika im Partnerland während der Sommermonate nach oder vor einer obligatorischen Mobilitätsphase von 2 Semestern, für die der Studierende Mobilitätsbeihilfe erhalten hat, kann die Förderdauer bis auf 12 Monate nach expliziter Beantragung durch die Heimathochschule verlängert werden.
- Das Baden-Württemberg-Stipendium:
Das BW-Stipendium für Studierende ist ein Programm der Baden-Württemberg-Stiftung. Es ist ein monatliches Teilstipendium in Höhe von 700 Euro für Bachelor- und Masterstudierende (in der Regel 8 x 700 Euro für einen zweisemestrigen Aufenthalt).
Bewerbungsfrist: 15. März für einen Auslandsaufenthalt von September bis Juli.
- PROMOS Stipendium:
Im Rahmen des DAAD-Mobilitätsprogramms "PROMOS" vergibt das International Office Stipendien für einen Auslandsaufenthalt.
Bewerbungsfrist: Beginn des Aufenthalts zwischen 1. Juli und 31. Dezember: 1. Juni desselben Jahres. Beginn des Aufenthaltes zw. 1. Januar - 30. Juni: 1. Dezember des Vorjahres
Die maximale Förderdauer beträgt drei Monate (350 EUR/Monat). Die Studierenden erhalten außerdem einen Mobilitätszuschuss.
Eine Kumulierung von BW-Stipendium und PROMOS für denselben Aufenthalt ist nicht möglich!
- Auslands-Bafög:
Bewerbungsfrist: 3-6 Monate vor Antritt