Finanzierung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Studium im Rahmen eines Doppelmasters zu finanzieren.

  • NEU! Ab dem Studienjahr 2025-26 wird unser Studiengang von der deutsch-französischen Hochschule gefördert.  Die DFH bewilligt eine monatliche Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 350 € pro Studierenden bei maximal 10 Monaten pro akademischem Jahr. Im Falle von Pflichtpraktika im Partnerland während der Sommermonate nach oder vor einer obligatorischen Mobilitätsphase von 2 Semestern, für die der Studierende Mobilitätsbeihilfe erhalten hat, kann die Förderdauer bis auf 12 Monate nach expliziter Beantragung durch die Heimathochschule verlängert werden. 
  • Das Baden-Württemberg-Stipendium:

Das BW-Stipendium für Studierende ist ein Programm der Baden-Württemberg-Stiftung. Es ist ein monatliches Teilstipendium in Höhe von 700 Euro für Bachelor- und Masterstudierende (in der Regel 8 x 700 Euro für einen zweisemestrigen Aufenthalt).

Bewerbungsfrist: 15. März für einen Auslandsaufenthalt von September bis Juli.

  • PROMOS Stipendium:

Im Rahmen des DAAD-Mobilitätsprogramms "PROMOS" vergibt das International Office Stipendien für einen Auslandsaufenthalt.

Bewerbungsfrist: Beginn des Aufenthalts zwischen 1. Juli und 31. Dezember: 1. Juni desselben Jahres. Beginn des Aufenthaltes zw. 1. Januar - 30. Juni: 1. Dezember des Vorjahres

Die maximale Förderdauer beträgt drei Monate (350 EUR/Monat). Die Studierenden erhalten außerdem einen Mobilitätszuschuss.

Eine Kumulierung von BW-Stipendium und PROMOS für denselben Aufenthalt ist nicht möglich!

  • Auslands-Bafög:

Bewerbungsfrist: 3-6 Monate vor Antritt 

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