Es freut uns sehr, dass Sie sich für einen Wechsel in unseren Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik interessieren.
Prüfungsanspruch verloren
Wenn Sie in Ihrem derzeitigen Studiengang den Prüfungsanspruch bereits verloren haben, muss §10, Abs. (1) der Prüfungsordnung beachtet werden, denn möglicherweise haben Sie damit auch in unserem Studiengang den Prüfungsanspruch verloren und können daher nicht für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik eingeschrieben werden.
Anerkennung von bereits absolvierten Modulen
Für die Anerkennung von bereits absolvierten Modulen ist unser Prüfungsausschussvorsitzender zuständig. In der Regel werden alle Module anerkannt, die vergleichbare Kompetenzen in gleichem oder größerem Umfang (Leistungspunktezahl (LP)) vermitteln, wie sie in den Modulen (vgl. Anhang zur Prüfungsordnung) unseres Studiengangs vermittelt werden. Generell gilt in diesem Zusammenhang §21 der Prüfungsordnung.
Zu dem Termin mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden muss eine Zuordnungsliste mitgebracht werden, die Ihre Vorschläge für die anzuerkennenden Module abbildet (mit LP-Zahlen).
Vorgeschriebene Fachstudienberatung
Studiengangwechsler*innen, die bereits drei oder mehr Fachsemester studiert haben und aufgrund von § 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG eine fachliche Studienberatung nachweisen müssen, wenden sich bitte hierfür an unsere Fachstudienberatung für Studiengangwechsler.
Studiengang- und Hochschulwechsel
Die Bewerbung für einen Studiengangwechsel in den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik muss über das Studiensekretariat vorgenommen werden.