Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Durch die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen unterstützt Sie der Fachbereich bei dem Vorhaben, einen Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Informationen zum Anerkennungsverfahren des Fachbereichs

Hinweise zur Nutzung der Anerkennungsübersicht:

  • Die Übersicht gibt Auskunft über bisherige Anerkennungsmöglichkeiten von Kursen an Partnerhochschulen.
  • Die Anerkennungsmöglichkeiten, die in der Übersicht aufgeführt sind, beruhen auf bisherigen Anerkennungsbewilligungen, die in den Learning Agreements festgehalten wurden und dienen zur Orientierung. Darüber hinaus können natürlich weitere Anerkennungsmöglichkeiten geprüft werden.
  • Die Angaben zu den Modulen beziehen sich auf die Learning Agreements der ehemaligen Austauschstudierenden. Es werden nur die Angaben eingetragen, die wir von den Studierenden erhalten, weswegen teilweise die Modulbezeichnung oder der exakte Kurstitel fehlen.
  • Die Übersicht kann keine Aussage darüber treffen, ob die aufgeführten Kurse an der Partnerhochschule zukünftig wieder angeboten werden oder belegt werden können.
  • Die Übersicht wird kontinuierlich erweitert.
  • Die Liste können Sie filtern, indem Sie auf das entsprechende Pfeilsymbol klicken.

Ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul eines Studiengangs im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (EI) der Universität Stuttgart kann in der Regel nur dann durch ein beispielsweise im Rahmen eines Auslandsstudiums erbrachtes Modul ersetzt werden, wenn:

  • Erstens das externe Modul mindestens die gleiche Anzahl an Credits (ECTS) aufweist, wie das zu ersetzende Pflicht- oder Wahlpflichtmodul des Studiengangs im Fachbereich EI und
  • Zweitens das externe Modul eine mindestens 70 %ige inhaltliche Übereinstimmung mit dem zu ersetzenden Modul des Studiengangs im Fachbereich EI aufweist.

Ein Wahlmodul eines Studiengangs im Fachbereich EI kann in der Regel nur dann durch ein externes Modul ersetzt werden, wenn

  • Erstens das bereits erbrachte Modul mindestens die gleiche Anzahl an Credits (ECTS) aufweist, wie das zu ersetzende Wahlmodul des Studiengangs im Fachbereich EI und
  • Zweitens das externe Modul nach Einschätzung der/des Prüfungsausschussvorsitzenden fachlich zum Studiengang im Fachbereich EI passt.

Wenn Sie schon vor dem Erasmus-Aufenthalt wissen wollen, ob die Module, die Sie während Ihres Aufenthalts absolvieren wollen, später in Ihrem Bachelor-/Master-Studiengang bei uns anerkannt werden, dann müssen Sie uns für jedes Modul, das Sie anerkennen lassen wollen, nachweisen, dass:
1)    ... es sich um Module eines Bachelor-/Master-Studiengangs handelt,
2)    ... die Module einen Umfang von mindestens 6 (bzw. 3) credits haben,

und, falls Sie das externe Modul als eines der beiden extracurriculären Wahlfächer anerkannt haben wollen,
3)    ...der Inhalt der Module zum Studiengang passt. Das ergibt sich i.d.R. aus dem Modulnamen. Anmerkung: Das geht also nur in max. zwei Fällen à 6 credits.

Falls Sie hingegen das externe Modul statt eines Moduls (Wahlmodul oder Wahlpflichtmodul) aus Ihrem Studiengang anerkannt haben wollen, dann müssen Sie nachweisen, dass:
3)   ...der Inhalt des externen Moduls mindestens zu 70 % mit dem Modul (bitte genau benennen, inkl. Modulnummer) Ihres Studiengangs bei uns fachlich übereinstimmt. 

Diese Nachweise können z.B. durch Modulbeschreibungen erbracht werden, aus denen diese drei Punkte hervorgehen. Insbesondere im Fall der Anerkennung als ein Modul Ihres Studiengangs bei uns muss die Beschreibung des Inhalts des externen Moduls so ausführlich sein, dass die Beurteilung der mindestens 70 %igen inhaltlichen Übereinstimmung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden erfolgen kann.

Wenn Sie uns diese Nachweise vor dem Erasmus-Aufenthalt schicken, dann kann unser Prüfungsausschussvorsitzender die Anerkennbarkeit vorab klären (ggf. mit Unterstützung durch einen Fachprofessor). Im positiven Fall können Sie die anerkennbaren Module im Learning Agreement (LA) in „Table B“ eintragen. 
Alle anderen Module, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absovieren wollen, müssen Sie in „Table A“ des LA eintragen. Selbstverständlich können Sie auch erst nach Abschluss des Erasmus-Aufenthalts die Anerkennung der absolvierten Module beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen -  ohne Anerkennungsgarantie, aber es gelten die o.g. Maßstäbe gleichermaßen.

Zuständig für die Anerkennung von bereits im Ausland erbrachten Studienleistungen ist der/die Prüfungsausschussvorsitzende. Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen des Prüfungsamtes.

Allgemeine Informationen des Dezernats Internationales

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in der FAQ-Liste des Dezernats Internationales unter "Wie erfolgt die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen?".

 

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in der FAQ-Liste des Dezernats Internationales unter "Wie ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen geregelt?"

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