Der Studienverlaufsplan (SVP)
Der Studienverlaufsplan (SVP) ist in erster Linie als Orientierung für das Studium zu verstehen. Hier wird dargestellt, welche Module in welcher Reihenfolgen absolviert werden sollten. Der SVP kann individuell angepasst werden. Es ist aber zu beachten, dass die Masterarbeit erst begonnen werden kann, wenn mindestens 60 ECTS insgesamt erreicht und alle ggf. vergebenen Auflagen bestanden wurden.
- Forschungsmethoden in der Softwaretechnik (6 ECTS):
Ihr erhaltet einen Überblick über die in der Softwaretechnik üblichen Forschungsmethoden und lernt insbesondere empirische Methoden anzuwenden, um praktische Fragestellungen und Forschungsarbeiten aus der Softwaretechnik bearbeiten zu können. - Requirements Engineering und Software-Architektur (6 ECTS):
Ihr bekommt einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Methoden und Techniken zum Requirements Engineering und zur Software-Architektur sowie über die Anwendung dieses Wissens. - Software-Qualitätssicherung und -Wartung (6 ECTS):
Ihr lernt die Qualitätssicherungs- und Wartungsprozesse für Software verstehen, erhaltet einen umfassenden Überblick über entsprechende Methoden und Techniken und lernt diese anzuwenden. - Hauptseminar (je 3 ECTS):
Ihr belegt 2 Hauptseminare. Hierbei könnt Ihr Euren Interessen entsprechend aus einer Veranstaltungsliste von Hauptseminaren auswählen, die jedes Semester neu erstellt wird. - Prozessanalyse (6 ECTS):
Ihr lernt einen Software-Entwicklungsprozess in der Praxis oder einen Forschungsprozess an sich zu verstehen, zu analysieren, zu dokumentieren und ggf. Verbesserungsvorschläge angemessen zu präsentieren. Der Fokus liegt vor allem auf der Analyse des Prozesses und auf der eigenständigen Durchführung des Moduls. Die Prozessanalyse wird in drei Formen angeboten
- Prozessanalyse - Enwicklungsprozess: Hierbei analysiert und dokumentiert Ihr in einem Dreierteam den Entwicklungsprozess eines Software-Unternehmens. Am Ende präsentiert Ihr die Ergebnisse, die Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten.
- Prozessanalyse - Angeleitete Forschung: Ihr leistet eine Forschungsarbeit und beschäftigt Euch (allein) mit der Literaturrecherche, der Planung des Studiendesign, der Durchführung der Studie unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden sowie der Erstellung eines Abschlussberichts. Die konkrete inhaltliche Ausrichtung kann in jedem Gebiet des Fachbereichs liegen.
- Prozessanalyse - Master-Fachstudie: Hierbei analysiert eine Gruppe von drei Teilnehmern eine Frage auf der Basis der Literatur und eigener Untersuchungen, und präsentiert ihre Empfehlung mündlich und in Form eines Berichts. In der Regel liegt der Schwerpunkt dabei auf der Bewertung eines Sachverhalts oder von Methoden und Werkzeugen im Kontext der Softwaretechnik.
- Entwicklungsprojekt (12 ECTS):
Ihr vertieft Eure Erfahrungen mit den Problemen in der Entwicklung und Wartung von größeren Softwaresystemen und der Rolle der Spezifikation in einem Projekt mit bis zu 12 Studierenden insgesamt. Dieses Entwicklungsprojekt entspricht einen Studienprojekt auf Masterebene.
Im Wahlbereich habt Ihr viele Möglichkeiten, Euer Studium selbst zu gestalten:
- Ihr wählt 1 Vertiefungslinie. Diese umfasst Lehrveranstaltungen im Wert von 12 ECTS, meistens aufgeteilt auf zwei Semester. Eine Vertiefungslinie wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Derzeit werden folgende Vertiefungslinien angeboten:
- Architektur von Anwendungssystemen
- Computational Imaging Systems
- Data Engineering
- Datenbanken und Informationssysteme
- Human-Computer Interaction
- Informationssicherheit
- Intelligent Systems
- Rechnerarchitekturen und Eingebettete Systeme
- Softwareanalyse
- Sprachverarbeitung
- Theoretische Informatik und Wissenschaftliches Rechnen
- Verteilte Systeme
- Visualisierung und Interaktive Systeme
- Aus dem Katalog MSWT wählt Ihr 5 Module zu je 6 ECTS.
- Ihr belegt eine fachaffine Schlüsselqualifikation (MSWT-FSQ) zu 3 ECTS aus dem entsprechenden Katalog.
- Ihr belegt eine fachübergreifende Schlüsselqualifikation (3 ECTS) aus dem allgemeinen Angebot der Universität.
Die wichtigsten Punkte der Prüfungsordnung 2012
- Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden. In bis zu 3 Fällen ist eine 2. Wiederholung gestattet. Sollte dieser Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
- Nicht-bestandene Prüfungen müssen immer zum nächstmöglichen Termin (meistens nach einem Semester) wiederholt werden.
- Auch bei den Wahlmodulen muss man eine nicht-bestandene Prüfung wiederholen. Es ist nicht möglich, das Modul zu wechseln. Im schlimmsten Fall kann man also auch durch ein Wahlmodul den Prüfungsanspruch im Studiengang verlieren.
- Studierende der PO 2012 müssen das Studium bis spätestens 31.03.2023 beendet haben.
- Bei Fragen wendet Euch bitte an die Fachstudienberater oder die Studiengangsmanagerin.