M.Sc. Softwaretechnik: Studienstruktur zur PO 2019

Erläuterungen und wichtige Informationen zur Prüfungsordnung 2019

Der Studienverlaufsplan (SVP)

Der Studienverlaufsplan (SVP) ist in erster Linie als Orientierung für das Studium zu verstehen. Hier wird dargestellt, welche Module in welcher Reihenfolgen absolviert werden sollten. Der SVP kann individuell angepasst werden. Es ist aber zu beachten, dass die Masterarbeit erst begonnen werden kann, wenn mindestens 60 ECTS insgesamt erreicht und alle ggf. vergebenen Auflagen bestanden wurden.

  • Forschungsmethoden in der Softwaretechnik (6 ECTS):
    Ihr erhaltet einen Überblick über die in der Softwaretechnik üblichen Forschungsmethoden und lernt insbesondere empirische Methoden anzuwenden, um praktische Fragestellungen und Forschungsarbeiten aus der Softwaretechnik bearbeiten zu können.
  • Spezialisierung SWT:
    In diesem Katalog werden Module speziell für das Thema Software Engineering angeboten. Aus diesem Katalog sind 2 Module zu je 6 ECTS zu belegen.
  • Hauptseminar (3 ECTS):
    Ihr belegt 1 Hauptseminar. Hierbei könnt Ihr Euren Interessen entsprechend aus einer Veranstaltungsliste von Hauptseminaren auswählen, die jedes Semester neu erstellt wird.
  • Projektarbeit Softwaretechnik (9 ECTS):
    Hier wird die Projektarbeit, welche einen nicht unberheblichen teil des Softwaretechnik-Studiums darstellt, weiter vertieft. Die Projektarbeit kann in 2 Formen abgelegt werden:
    • Prozessanalyse: Ihr lernt einen Software-Entwicklungsprozess in der Praxis oder einen Forschungsprozess an sich zu verstehen, zu analysieren, zu dokumentieren und ggf. Verbesserungsvorschläge angemessen zu präsentieren. Der Fokus liegt vor allem auf der Analyse des Prozesses und auf der eigenständigen Durchführung des Moduls.
    • SWT-Forschungsprojekt: Ihr leistet eine Forschungsarbeit und beschäftigt Euch (allein oder im Team mit bis zu 3 Studierenden) mit der Literaturrecherche, der Planung des Studiendesign, der Durchführung der Studie unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden sowie der Erstellung eines Abschlussberichts. Die konkrete inhaltliche Ausrichtung kann in jedem Gebiet des Fachbereichs liegen.
  • Entwicklungsprojekt (12 ECTS):
    Ihr vertieft Eure Erfahrungen mit den Problemen in der Entwicklung und Wartung von größeren Softwaresystemen und der Rolle der Spezifikation in einem Projekt mit bis zu 12 Studierenden insgesamt. Dieses Entwicklungsprojekt entspricht einen Studienprojekt auf Masterebene.
Im Wahlbereich habt Ihr viele Möglichkeiten, Euer Studium selbst zu gestalten:
  • Ihr wählt 1 Vertiefungslinie. Diese umfasst Lehrveranstaltungen im Wert von 12 ECTS, meistens aufgeteilt auf zwei Semester. Eine Vertiefungslinie wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Derzeit werden folgende Vertiefungslinien angeboten:
    • Architektur von Anwendungssystemen
    • Computational Imaging Systems
    • Data Engineering
    • Datenbanken und Informationssysteme
    • Human-Computer Interaction
    • Informationssicherheit
    • Intelligent Systems
    • Rechnerarchitekturen und Eingebettete Systeme
    • Softwareanalyse
    • Sprachverarbeitung
    • Theoretische Informatik und Wissenschaftliches Rechnen
    • Verteilte Systeme
    • Visualisierung und Interaktive Systeme
  • Aus dem Katalog Ergänzende Spezialisierungsmodule wählt Ihr Module zu insgesamt 33 ECTS.
  • Ihr belegt eine fachübergreifende Schlüsselqualifikation (3 ECTS) aus dem allgemeinen Angebot der Universität.

Die wichtigsten Punkte der Prüfungsordnung 2019

  • Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden. In bis zu 3 Fällen ist eine 2. Wiederholung gestattet. Sollte dieser Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
  • Nicht-bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern wiederholt werden.
  • In bis zu 2 Fällen kann man ein Wahlpflicht- oder Wahlmodul gegen ein anderes "austauschen", selbst wenn man bereits die Prüfung nicht bestanden haben sollte. Das geht jedoch nur, wenn der Prüfungsanspruch noch besteht und das Studium noch nicht abgeschlossen ist.
  • Bei Fragen wendet Euch bitte an die Fachstudienberater oder die Studiengangsmanagerin
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