Lehramt Informatik: Studienstruktur zur PO 2015

Erläuterungen und wichtige Informationen zur Prüfungsordnung 2015

Der Studienverlaufsplan (SVP)

Der Studienverlaufsplan (SVP) ist in erster Linie als Orientierung für das Studium zu verstehen. Hier wird dargestellt, welche Module in welcher Reihenfolgen absolviert werden sollten. Der SVP kann individuell angepasst werden. Gerade im Lehramtsstudium ist das oft notwendig. Bitte achtet aber darauf, die Module der Orientierungsprüfung im jeweiligen Fach nicht zu verschieben, da es für deren Bestehen eine Zeitgrenze von maximal 3 Semestern gibt.

Erläuterungen zu den beiden Studienvarianten

  • Orientierungsprüfung: "Programmierung und Software-Entwicklung" (9 ECTS)
  • Seminar: Das Seminar sollte nicht vor dem dritten Semester absolviert werden, da hier auf Wissen aus den ersten Semestern referiert wird. Weitere Hinweise zu den Seminaren findet Ihr hier.
  • Key Qualifications in Tutoring Computer Science: Dieses Modul muss durch ein weiteres Seminar ersetzt werden.
  • Katalog "LA-INF" (Lehramt-Informatik): es muss 1 Modul gewählt werden.
  • Grundlagen der Fachdidaktik Informatik (6 ECTS)
  • Orientierungsprüfung: "Programmierung und Software-Entwicklung" (9 ECTS)
  • Seminar: Das Seminar sollte nicht vor dem dritten Semester absolviert werden, da hier auf Wissen aus den ersten Semestern referiert wird. Weitere Hinweise zu den Seminaren findet Ihr hier.
  • Key Qualifications in Tutoring Computer Science: Dieses Modul muss durch ein weiteres Seminar ersetzt werden.
  • Die 18 ECTS im Bereich Mathematik der Informatik werden nicht belegt, da die Mathematik-Inhalte bereits im Hauptfach Mathematik abgedeckt werden. Dafür belegen die Studierenden Folgendes:
    • Das Pflichtfach "Algorithmen und Berechenbarkeit" und
    • 2 Module aus dem Katalog "LA-INF-Mathe" (Lehramt-Informatik-Mathe).
  • Grundlagen der Fachdidaktik Informatik (6 ECTS)

Die wichtigsten Punkte der PO 2015

  • Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden. In bis zu 3 Fällen ist im Hauptfach Informatik eine 2. Wiederholung gestattet. Sollte dieser Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
  • Nicht-bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern wiederholt werden.
  • Auch bei den Wahlmodulen muss man eine nicht-bestandene Prüfung wiederholen. Es ist nicht möglich, das Modul zu wechseln. Im schlimmsten Fall kann man also auch durch ein Wahlmodul den Prüfungsanspruch im Studiengang verlieren.
  • Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt 2 Monate.
  • Bei Fragen wendet Euch bitte an die Fachstudienberater oder die Studiengangsmanagerin.
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