Promotion und Habilitation

Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik

Unser wissenschaftlicher Nachwuchs ist uns wichtig! Die folgenden Informationen unterstützen in administrativen Fragen der Promotion und Habilitation.

Ihr Weg zur Promotion

Sie verfassen die Promotion entweder im Rahmen einer Individualpromotion oder im Rahmen eines der strukturierten Promotionsprogramme, an denen die Fakultät beteiligt ist.

Bei einer Individualpromotion wählen Sie ein Thema frei, sowie eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor aus einem unserer Institute. Sehr häufig (aber nicht immer) bedeutet das, dass Sie im Rahmen eines Forschungsprojekts an einem Institut angestellt sind, und über ein Thema aus diesem Forschungsprojekt promovieren.

Wenn Sie im Rahmen eines strukturierten Programms promovieren, dann müssen Sie sich über das Programm bewerben, sofern Stellen bzw. Stipendien frei sind.

GSaME    SimTech     Digital Media     Services Computing

Bitte konsultieren Sie unbedingt die Promotionsordnung und lesen Sie die Hinweise der Universität zum Thema Promotion.

Doktorgrade

Die Fakultät verleiht die folgenden Doktorgrade:

  • Dr.-Ing.
  • Dr. rer. nat.
  • Dr. phil.

Sie haben bereits ein Thema und einen Betreuer?

Dann ist der nächste Schritt der Abschluss einer Promotionsvereinbarung mit Ihrem Betreuer. Diese regelt die Art der Betreuung während der Promotion, sowie Ihr individuelles Qualifizierungsprogramm.

Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss?

Dann benötigen Sie das „Formular über die formale Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen“. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Prüfung der formalen Gleichwertigkeit einige Zeit in Anspruch nehmen kann! Wenn Sie es eilig haben mit der Annahme als Doktorand, müssen Sie den Antrag auf Annahme (dem Sie das Formular über die formale Gleichwertigkeit beifügen) frühzeitig stellen.

Antrag auf Annahme zur Promotion

Diesen Antrag stellen Sie bei GRADUS. Zusammen mit Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Promotionsvereinbarungen und ggf. weiteren Dokumenten (informieren Sie sich bei GRADUS) reichen Sie den Antrag über C@MPUS und in Papierform ein.

GRADUS prüft die Dokumente auf Vollständigkeit und übermittelt diese dann an das Dekanatsbüro der Fakultät 5. Hier werden die laufenden Dissertationsvorhaben verwaltet und die Promotionsausschüsse betreut. Der jeweilige Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. Gegebenenfalls müssen Sie noch Auflagen erfüllen. Der Promotionsausschüsse tagen während des Semesters einmal im Monat. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen, informieren Sie sich rechtzeitig im Dekanatsbüro über die Sitzungstermine.

Einschreibung zum Promotionsstudium

Mit dem schriftlichen Annahmeschreiben müssen Sie sich als Promotionsstudent einschreiben.

Abgabe der Dissertation und Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Nach Verfassen der Dissertation und ggf. Erfüllung der Auflagen geben Sie die Dissertation im Dekanatsbüro der Fakultät 5 ab (Fr. Iryna Jung, Pfaffenwaldring 47, 4. Stock, Raum 4.116). In den unten stehenden Merkblättern finden Sie Hinweise zu Umfang, Bindung, Gestaltung des Titelblatts etc.. Die Angaben unterscheiden sich je nach Promotionsausschuss! In diesen Merkblättern finden Sie zudem eine Auflistung der weiteren Dokumente, die Sie mit der Dissertationsschrift abgeben müssen.

Die Abgabe ist gleichzeitig der Antrag auf Zulassung zur Prüfung.

Merkblatt Abgabe "Dr.-Ing."  Merkblatt Abgabe  "Dr.rer.nat."  Merkblatt Abgabe "Dr.phil."

Bewertung der Dissertationsschrift und mündliche Prüfung

Ihre Dissertationsschrift wird von mehreren so genannten Berichtern begutachtet. Sind diese Gutachten alle eingegangen, liegt die Arbeit 14 Tage öffentlich aus oder wird in den so genannten Kleinen Umlauf gegeben. Nach Ablauf dieser Auslagefrist bzw. des Umlaufs kann die mündliche Prüfung angesetzt werden, sofern keine Einsprüche eingegangen sind. Diese Prüfung besteht aus einem öffentlichen Vortrag über das Thema der Dissertation, sowie einem nicht-öffentlichen Prüfungsteil. Der Promotionsausschuss bestellt zu diesem Zweck Prüfer, die für Sie den Prüfungsausschuss bilden.

Merkblatt mündl. Prüfung "Dr.-Ing."
Merkblatt mündl. Prüfung "Dr. rer. nat."
Merkblatt mündl. Prüfung "Dr. phil."

Veröffentlichung der Dissertationsschrift

Nach bestandener mündlicher Prüfung müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen, und Pflichtexemplare bei der Universitätsbibliothek abliefern. Ihr Hauptberichter muss bestätigen, dass die Druckexemplare mit dem Manuskript übereinstimmen. Erst dann ist das Verfahren komplett!

Merkblatt Veröffentlichung

Und Ihre Urkunde?

Bekommen Sie entweder per Post oder können Sie im Dekanatsbüro abholen. Sie werden darüber informiert, wenn die Urkunde fertig gedruckt ist.

Iryna Jung

 

Dekanatssekretärin

Sylvia Müller

 

Dekanatssekretärin

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