Die wichtigsten Punkte der PO 2014
- Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden. In bis zu 3 Fällen ist eine 2. Wiederholung gestattet. Sollte dieser Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
- Nicht-bestandene Prüfungen müssen immer zum nächstmöglichen Termin (meistens nach einem Semester) wiederholt werden.
- Auch bei den Wahlmodulen muss man eine nicht-bestandene Prüfung wiederholen. Es ist nicht möglich, das Modul zu wechseln. Im schlimmsten Fall kann man also auch durch ein Wahlmodul den Prüfungsanspruch im Studiengang verlieren.
- Studierende der PO 2014 müssen das Studium bis spätestens 30.09.2023 beendet haben.
Der Studienverlaufsplan (SVP)
Der Studienverlaufsplan (SVP) ist in erster Linie als Orientierung für das Studium zu verstehen. Hier wird dargestellt, welche Module in welcher Reihenfolgen absolviert werden sollten. Der SVP kann individuell angepasst werden. Bitte achtet aber darauf, die Module der Orientierungsprüfung nicht zu verschieben, da es für deren Bestehen eine Zeitgrenze von maximal 3 Semestern gibt.
Erläuterungen zu den Modulen / Katalogen
Die Bachelorarbeit bildet im Allgemeinen den Schluss des Studiums. Sie kann allerdings auch schon begonnen werden, wenn noch nicht alle Module abgeschlossen sind. Die Studierenden suchen sich eigenständig im Fachbereich ein Thema, bearbeiten dieses unter Anleitung durch den Prüfer / die Prüferin und geben final eine schriftliche Ausarbeitung zum Thema ab. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Nach der Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung hält der / die Studierende auch noch einen kurzen Vortrag über die Inhalte der Arbeit.
Während des Projekts soll in einem Team von 3 bis 5 Studierenden in einem Zeitraum von höchstens 6 Monaten ein Projekt bearbeitet werden, das sich an aktuellen Forschungsfragen der Institute orientiert. Das Ergebnis wird in einer wissenschaftlichen Publikation festgehalten und auf einem Poster während des einmal pro Semester stattfindenden Projekttages dokumentiert. Hinweise zur Anmeldung etc. bekommt Ihr von der Studiengangsmanagerin.
Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen ermöglichen einen kleinen Blick aus dem eigenen Studium hinaus. Hier kann man Kurse besuchen, die anderweitig nicht im Studium integriert sind wie beispielsweise Sprachkurse, Kurse zu rechtlichen Dingen usw. Im Bachelorstudium muss man 2 fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (FÜSQ) belegen. Beide SQs sind aus dem uniweiten Angebot frei wählbar.
Folgende zeitliche Randvorgaben sind für das Studium zu beachten:
- Die Orientierungsprüfung muss bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden worden sein (inklusive möglicher Wiederholungsversuche).
- Das Studium muss spätestens nach 12 Semestern abgeschlossen sein.
Während des Projektes soll in einem Team von 6 bis 12 Studierenden in einem Zeitraum von 6 Monaten ein Projekt im Bereich der digitalen Medien bearbeitet werden. Das Projekt umfasst den gesamten Lebenszyklus von digitalen Mediensystemen. Es beinhaltet die Anforderungsanalyse, die Konzeption und Spezifikation, die Implementierung, Evaluierung, Inbetriebnahme und den Betrieb des Systems über einen bestimmten Zeitraum. Unterstützt wird der praktische Teil durch eine speziell für diesen designte Vorlesung, die das Wissen ergänzt. Das Ergebnis wird in einer wissenschaftlichen Publikation festgehalten und auf einem Poster während des einmal pro Semester stattfindenden Projekttages dokumentiert.
Hinweise zur Anmeldung etc. bekommt Ihr von der Studiengangsmanagerin.
Die Orientierungsprüfung ist die erste zeitliche Hürde im Studium. Sie dient dazu - wie es der Name schon vermuten lässt - den Studierenden frühzeitig bei der Entscheidung zu helfen, ob das Studium auch mit Erfolg abgeschlossen werden kann oder ob eine Umorientierung sinnvoll wäre. Frühzeitig heißt, dass die Orientierungsprüfung bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein muss. Die Orientierungsprüfung umfasst im Studiengang Medieninformatik folgende Module:
- "Programmierung und Software-Entwicklung" (9 ECTS)
- "Medieninformatik" (6 ECTS)
Pflichtfächer müssen von allen Studierenden belegt werden - ohne Ausnahme. Die Pflichtfächer umfassen die sogenannten Basismodule, d.h. die absoluten Grundlagen des Fachs und die sogenannten Kernmodule, welche auf den Grundlagen aufbauen und diese vertiefen. Zu den Pflichtfächern gehören
- im Bereich der Basismodule
- Datenstrukturen und Algorithmen
- Mathematik für Informatiker und Softwaretechniker
- Medieninformatik
- Mensch-Computer-Interaktion
- Programmierung und Software-Entwicklung
- Theoretische Grundlagen der Informatik
- im Bereich der Kernmodule
- Computergraphik
- Empirische Methoden für Medieninformatik
- Imaging Science
- Medieninformatik-Projekt
- Programmierung für Medieninformatik
Das Seminar bietet eine erste Möglichkeit, erworbenes Wissen anzuwenden und darauf aufzubauen. Hier werden Themen vergeben, die von dem jeweiligen Studierenden / der jeweiligen Studierenden recherchiert bearbeitet, in einem Vortrag präsentiert und in einer schriftlichen Ausarbeitung dargelegt werden müssen. Deswegen sollte das Seminar generell nicht vor dem 4. Semester belegt werden, da andernfalls die notwendigen Grundlagen fehlen, um die angebotenen Themen bearbeiten zu können. Außerdem ist das Modul "Wissenschaftliche Methoden in der Informatik" auch vorher zu absolvieren, da im Seminar ebenso auf das dort vermittelte Wissen zurückgegriffen wird. Weitere Hinweise zu den Seminaren findet Ihr hier.
Der Wahlbereich im Bachelor Medieninformatik umfasst 3 Kataloge: den "Katalog INF", den "Katalog MIG" sowie den "Katalog MIW".
- Aus dem "Katalog INF" müssen 3 Module aus den vorhandenen gewählt werden.
- Aus dem "Katalog MIG" müssen 3 Module aus den vorhandenen gewählt werden.
- Aus dem "Katalog MIW" müssen 2 Module aus den vorhandenen gewählt werden.
Wichtig hier ist, dass es einen Unterscheid zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen gibt. Prüfungsleistungen haben eine Obergrenze an Wiederholungsversuchen, Studienleistungen nicht. Grundsätzlich gilt, dass bestandene Leistungen (egal ob Prüfungsleistungen oder Studienleistungen) nicht wiederholt werden können.
Was ist was:
- Studienleistungen umfassen (keine Obergrenze an Wiederholungsversuchen):
- USL = unbenotete Studienleistung
- BSL = benotete Studienleistung
- Prüfungsleistungen umfassen (Obergrenze bei Wiederholungsversuchen):
- PL = Prüfungsleistung (schriftlich oder mündlich)
- LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
Hier findet Ihr die genauen Vorgaben der Prüfungsordnung zu den Wiederholungen:
- Jede nicht-bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.
- In bis zu 3 Fällen ist eine 2. Wiederholung einer Prüfungsleistung gestattet. Sollte dieser sogenannte Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
- Nicht-bestandene Prüfungsleistungen müssen zum nächstmöglichen Termin (meist innerhalb von einem Semester) wiederholt werden.
- Die Module der Orientierungprüfung können nur einmal schriftlich wiederholt werden. Wird dieser 2. Versuch nicht bestanden, erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden.