FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ

Die vollständigen Informationen über das Zulassungsverfahren und die Kriterien zur Feststellung der fachlichen Eignung finden Sie in der Zulassungsordnung.

Für Bewerbungen zum Master-Studiengang gelten die vom Studiensekretariat angegebenen Ausschlusstermine. In der Regel wird das Bewerbungsportal ab Juni für das folgende Wintersemester und ab Dezember für das folgende Sommerstemester freigeschaltet. Gemäß § 2 Abs. (1) der Zulassungsordnung müssen Bewerbungen um Zulassung zum Wintersemester bis zum vorausgehenden 15. Juli und zum Sommersemester bis zum vorausgehenden 15. Januar bei der Universität eingegangen sein. Auswahlgespräche/Aufnahmeprüfungen (für die hierzu eingeladenen Bewerber) finden in der Regel in der Woche vor dem 15. August / 15. Februar statt.

Die Zulassungskommission tritt in der Regel ca. drei Wochen nach Bewerbungsschluss (15. Juli / 15. Januar) zusammen. Die Entscheidungen über abgelehnte und zugelassene Bewerber werden anschließend innerhalb von wenigen Tagen in C@MPUS eingepflegt und können dann von den Bewerbern eingesehen werden.

Bewerber, die zu einem Auswahlgespräch / einer Aufnahmeprüfung eingeladen werden, erhalten diese Einladung ungefähr zeitgleich mit dem C@MPUS-Eintrag an Ihre in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Der Zulassungsbescheid oder die Ablehnung wird über das Bewerbungsportal C@MPUS bereitgestellt. Informationen über den Stand des Bewerbungsverfahrens bekommen Sie über das C@MPUS-System; bitte beachten Sie auch die FAQ-Liste des Studiensekretariats. Der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik kann keine Auskunft über den Stand des Bewerbungsverfahrens erteilen. Bewerber werden gebeten, die Informationen des Studiensekretariats über den Stand Ihres Bewerbungsverfahrens abzuwarten.

Bachelor-Abschlüsse deutscher Hochschulen (FH, DHBW, etc.) und Universitäten werden anerkannt. Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Aufnahme der Bewerber, nachdem die Bewerbung vorliegt.

Rechtliche Fragen zur Bewerbung beantwortet gerne die Zentrale Studienberatung. Eine Entscheidung über die Frage nach der Zulassung kann nur unser Zulassungsausschuss auf der Basis unserer Zulassungsordnung treffen, nachdem Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen über das C@MPUS-Portal des Studiensekretariats eingereicht haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass (aus zeitlichen und juristischen Gründen) keine Vorabbewertung der (Chancen einer) Bewerbung vorgenommen werden kann. Die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Autonome Systeme können Sie der Zulassungsordnung unter §1, Abs. (1) entnehmen.

Laut §1, Abs. (3)  der Zulassungsordnung kann der Zulassungsausschuss eine Zulassung mit der Auflage erteilen, dass Module bzw. Kompetenzen, die im bisherigen Studienverlauf nicht nachgewiesen wurden, nachzuholen sind. Bewerber, die sich mit einem nicht klar einschlägigen Bachelor-Abschluss bewerben oder die eine eher unterdurchschnittliche Bachelor-Gesamtnote haben, müssen mit einer Auflage rechnen.

Im Fall einer (bedingten) Zulassung zum Master-Studium können Sie einen Zulassungsbescheid vom C@MPUS-Portal herunterladen. Falls der Zulassungsausschuss entschieden hat, dass Sie Auflagen (= bis zur Anmeldung der Master-Arbeit zusätzlich zu absolvierende Module aus dem Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik) zu erfüllen haben, dann steht dies in Ihrem Zulassungsbescheid. Dies bedeutet, dass Sie keine solchen Auflagen haben, wenn in Ihrem Zulassungsbescheid keine Auflagen erwähnt sind.

Gemäß der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang "Autonome Systeme" führt unser Zulassungsausschuss ein Eignungsfeststellungsverfahren (Zulassungsverfahren) durch, dessen Ablauf Sie der Antwort auf die Frage 1 dieser FAQ-Liste entnehmen können.

Aufgrund der festgestellten zu geringen Zahl an Zulassungspunkten in der Ersten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens hat der Zulassungsausschuss entschieden, Sie nicht zur
Zulassung vorzuschlagen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Bewerbungsschluss eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht beachtet werden können.

Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.

Ja. Die Zulassung kann unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass die notwendigen Bescheinigungen bis 30. Oktober (bei einer Zulassung zum Wintersemester) bzw. bis zum 30. April (bei einer Zulassung zum Sommersemester) vorgelegt werden.
Weitere Informationen im Studiensekretariat für Ausländer und EU-Bürger.

Ja. Hierzu ist eine ganz normale Bewerbung über das C@MPUS-Portal erforderlich. Das Zulassungsverfahren läuft ebenfalls ganz normal wie oben beschrieben ab.
Die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen kann nach der Zulassung beantragt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung hängt vom Maß der Gleichwertigkeit der Lehrinhalte der betreffenden Module ab. Es gilt der § 19 der Prüfungsordnung.

Für eine Anerkennung im Master-Studiengang kommen nur solche Module in Frage, die nicht bereits im Bachelor-Abschlusszeugnis aufgeführt sind. Dabei spielt die LP-Zahl des Bachelor-Abschlusses keine Rolle. Darüber hinaus müssen die im Master-Studiengang anerkennbaren Module fachlich auf "Master-Niveau" liegen.

An der Universität Stuttgart entsprechen Leistungspunkte (LP) den ECTS (30 LP = 30 ECTS). Als Norm gelten 30 ECTS pro Semester.

Ein Credit entspricht dabei ungefähr 25-30 Arbeitsstunden.

Informationen über die nachzuweisenden deutschen Sprachkenntnisse finden Sie unter Sprachvoraussetzungen für deutschsprachige Studiengänge.

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