Alte PO

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Von einer alten Prüfungsordnung zur neuen Prüfungsordnung (PO-2018)

  • Falls Sie in der alten PO (2009, 2011 etc.) den Prüfungsanspruch bereits verloren haben, können Sie nicht in die neue PO (2018) wechseln.
  • Achtung: Ein PO-Wechsel ist nur bis 31.10.2018 möglich und erfordert eine Erklärung beim Prüfungsamt. Diese Erklärung ist endgültig.
  • Bei einem selbst gewünschten Wechsel müssen Sie sich selbst um Anerkennungen von bisherigen Leistungen kümmern. Hierfür gibt es eine Äquivalenzliste, die die Standardanerkennungen regelt. Bitte beachten Sie jedoch die Regelungen zum Studienschwerpunkt, unten auf dieser Seite.
  • Ein Wechsel der Prüfungsordnung (PO) erfordert zusätzliche Flexibilität von dem/r Studenten/-in, weil neue Module der neuen PO evtl. erst ab dem Zeitpunkt angeboten werden, wann sie für die neue PO sinnvoll sind; ferner können Änderungen der Unterrichtssprache (englisch statt deutsch) und Änderungen der Semesterzuordnung (WS/SS) bei mehreren Modulen auftreten. Hier finden Sie den neuen Studienverlaufsplan. Generell gilt, dass Sie mit dem Wechsel in die neue PO alle vorgesehenen Module nach der neuen PO absolvieren müssen. Anerkennungen von bereits absolvierten Leistungen regelt die Äquivalenzliste und die folgende Richtlinie zum Studienschwerpunkt beim PO-Wechsel.
  • Regelungen zum Studienschwerpunkt beim PO-Wechsel:
    • PO-Wechsler können in einen beliebigen Studienschwerpunkt aus der neuen PO wechseln.
    • Bereits während des Studiums nach der alten PO abgelegte Wahlpflicht- und Wahlmodule, die im gewählten Studienschwerpunkt nach der neuen PO Wahlpflichtmodule sind, werden als solche gezählt.
    • Alle übrigen bereits abgelegten Wahlpflicht- und Wahlmodule werden als Wahlmodule gezählt.
    • Bereits abgelegte Zusatzmodule werden als Zusatzmodule gezählt.
    • Da die neue PO nur noch ein fachübergreifendes Schlüsselqualifikationsmodul (3 CP) vorsieht, kann auch nur eines im Falle eines PO-Wechsels anerkannt werden. Ein ggf. bereits abgelegtes zweites FüSQ-Modul ist nach der neuen PO nicht leistungspunktewirksam.

Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie diese gerne per E-Mail an info@ei.uni-stuttgart.de stellen oder uns unter 0711/685 67237 anrufen.

Informationen zur Prüfungsordnung 048-2009 und 048-2011 (alte PO)

Grundsätzliches:
  • Maßgeblich ist § 18 der Prüfungsordnung.
  • Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich nicht wiederholt werden.
  • Wiederholungsprüfungen müssen zum nächstmöglichen Termin angemeldet und abgelegt werden; andernfalls gelten sie als nicht bestanden. (Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, kann der Prufungsausschussvorsitzende eine Ausnahme von dieser Regel genehmigen (siehe nächster Absatz "Nachträgliche Anmeldungen von Prüfungen").
Wiederholungsmöglichkeiten:
  • Die Master-Arbeit darf nur einmal wiederholt werden.
  • Zwei beliebige Prüfungen (außer der Master-Arbeit) dürfen ein zweites Mal wiederholt werden. Wird auch die zweite Wiederholung einer Prüfung nicht bestanden, dann darf diese mündlich fortgesetzt werden.
  • Alle übrigen Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden. Eine mündliche Fortsetzung dieser Wiederholungsprüfungen ist nicht zulässig.
Verlust des Prüfungsanspruches:
  • Wird eine Wiederholungsprüfung, bei der die Zahl an zulässigen Wiederholungen ausgeschöpft ist, oder eine mündliche Fortsetzung einer Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dann ist der Prüfungsanspruch im Master-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik verloren.

Für die Studiengänge des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik gelten folgende Regelungen zur nachträglichen (verspäteten) Anmeldung zu Prüfungen:

  • Erstmalig angemeldete Prüfungen können nicht nachträglich (verspätet) angemeldet werden. Entsprechende Anträge beim Prüfungsamt oder beim Prüfungsausschussvorsitzenden werden generell abgelehnt.
  • Wiederholungsprüfungen müssen stets fristgerecht zum nächstmöglichen Termin angemeldet und abgelegt werden; andernfalls gelten sie als nicht bestanden ("Verwaltungsfünf").
    • Wenn aus schwerwiegenden Gründen die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung versäumt wurde, kann beim Prüfungsausschussvorsitzenden eine nachträgliche Anmeldung (schriftlich) beantragt werden. Im Falle der Genehmigung des Antrags erfolgt die nachträgliche Anmeldung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden beim Prüfungsamt.
Pflichtmodul für Studentinnen und Studenten
des Master-Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik
Institut  Termine Link
IAS  nach Vereinbarung  Info
INT  nach Vereinbarung  Info
IEH  nach Vereinbarung  Info
IHT  nach Vereinbarung  Info
IHF  nach Vereinbarung  Info
IKR  nach Vereinbarung  Info   
ILEA  nach Vereinbarung  Info
INÜ  nach Vereinbarung  Info
IPV  nach Vereinbarung  Info
ISS  nach Vereinbarung  Info
IIS  nach Vereinbarung  Info
IEW nach Vereinbarung  Info
IGM nach Vereinbarung  Info
ILH nach Vereinbarung  Info

Stand: WS 2015/16

Bitte beachten Sie:

  • Die Anmeldung kann jeweils in der ersten Vorlesungswoche des WS und des SS direkt am Institut (bitte die Informationsseiten des Instituts beachten) vorgenommen werden.
  • Parallelanmeldungen an mehreren Instituten sind nicht zulässig. Eine von einem Institut angenommene Anmeldung ist verbindlich.
  • Einige Institute nehmen auch bereits vor der ersten Vorlesungswoche Anmeldungen für die Praktischen Übungen im Labor (PÜL) an. Bitte beachten Sie, dass die Institute unterschiedliche Kriterien für die Zulassung zur PÜL verwenden, meist (aber nicht ausschließlich): Absolvierte Module, Fachsemesterzahl, Noten in den Fächern des Instituts, etc..
  • Bis zum Montag der zweiten Vorlesungswoche geben alle Institute bekannt, wer für die PÜL angenommen wurde. Die übrigen Studentinnen und Studenten können und sollten sich danach unverzüglich um eine Ersatzstelle für ihre PÜL bemühen. Insgesamt werden ausreichend viele PÜL-Plätze angeboten.
  • Achtung: Einige Institute beginnen mit den PÜL bereits in der zweiten Vorlesungswoche.
  • Wahlmodule können dem Wahlmodulkatalog entnommen werden, siehe C@MPUS. Insgesamt sind Wahlmodule im Umfang von 27 LP zu absolvieren.
  • Achtung: Dieser Umfang von 27 LP an zu absolvierenden Wahlmodulen muss genau erreicht werden. Daraus folgt, dass eine ungerade Anzahl von 3-LP-Wahlmodulen gewählt werden muss. Wegen der Beschränkung der Gesamtzahl an Prüfungen im Studiengang bedeutet dies, dass in der Regel ein oder drei Wahlmodule mit 3 LP absolviert werden müssen. Die restlichen Wahlmodule müssen dann solche mit 6 LP sein.
  • Im Rahmen der Wahlmodule können auch bis zu zwei Module (max. 12 LP) aus dem Schwerpunktstudium (4. bis 6. Semester) des Bachelor-Studiengangs Elektro- und Informationstechnik gewählt werden, siehe LSF. Module, die bereits im Bachelor-Studium belegt wurden, dürfen nicht nochmals im Master-Studium belegt werden.
  • Als Wahlmodule können auch Wahlpflichtmodule des Master-Studiengangs Elektro- und Informationstechnik gewählt werden. Dies gilt auch für Wahlpflichtmodule der nicht gewählten Schwerpunkte. (Liste siehe LSF).
  • Andere Module können nur in Ausnahmefallen als Wahlmodule belegt werden; dies bedarf der Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden. Den Antrag auf Genehmigung finden Sie hier.

 

  • Wahlpflichtmodule können dem Wahlpflichtmodulkatalog entnommen werden, siehe C@MPUS. Insgesamt sind sechs Wahlpflichtmodule im Umfang von je 6 LP zu absolvieren.
  • Zu jedem der drei Studienschwerpunkte des Master-Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik gehört ein Wahlpflichtmodulkatalog mit zehn schwerpunktspezifischen Modulen. Mit der ersten Anmeldung zur Prüfung eines Wahlpflichtmoduls muss die Wahl des Studienschwerpunkts verbindlich festgelegt werden. Insgesamt müssen sechs Wahlpflichtmodule aus dem Wahlpflichtmodulkatalog des gewählten Studienschwerpunkts absolviert werden.
  • Weitere Wahlpflichtfächer können im Rahmen der Wahlmodule gewählt werden.
  • Die Studienschwerpunkte sind:

    • Automatisierungs- und Energietechnik
      • Technische Informatik II
      • Elektrische Maschinen II
      • Hochspannungstechnik II
      • Leistungselektronik II
      • Automatisierungstechnik II
      • Regelungstechnik II
      • Elektrische Energienetze II
      • Radio Frequency Technology
      • Technologien und Methoden der Softwaresysteme II (statt: Softwaretechnik II)
      • Finite Element Methods (statt: Numerische Feldberechnung II)

    • Informations- und Kommunikationstechnik
      • Technische Informatik II
      • Radio Frequency Technology
      • Communication Networks II
      • Statistical and Adaptive Signal Processing
      • Communications III
      • Übertragungstechnik II
      • Integrierte Mischsignalschaltungen
      • Optical Signal Processing
      • Technologien und Methoden der Softwaresysteme II (statt: Softwaretechnik II)
      • Advanced Mathematics for Signal and Information Processing (statt: Stochastische Signale)

    • Mikro- Opto- und Leistungselektronik
      • Leistungselektronik II
      • Radio Frequency Technology
      • Integrierte Mischsignalschaltungen
      • Optical Signal Processing
      • Advanced CMOS Devices and Technology
      • Quantenelektronik
      • Physical Design of Integrated Circuits
      • Photovoltaik II
      • Dünnschichttechnologie
      • Robuste Leistungshalbleitersysteme

 

Erläuterungen zu der Forschungsarbeit im Master-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik

Die Forschungsarbeit ist in §22 der Prüfungsordnung des Master-Studienganges geregelt. Hinweise für Studierende und Institute des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik sind in einem Merkblatt I zusammengefasst. Hinweise für Industriepartner, bei denen die Forschungsarbeit durchgeführt werden kann, sind in einem weiteren Merkblatt II zusammengefasst.

Das SQ-Modulprogramm für das Wintersemester 2018/19 finden Sie ab dem 15.08.2018 in C@mpus.

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