Prüfungsordnung

PO-Informationen für den Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung (Master)

Prüfungsordnung (offizielle Referenz)

Informationen zur Prüfungsordnung

Grundsätzliches:
  • Maßgeblich ist § 19 der Prüfungsordnung.
  • Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich nicht wiederholt werden.
  • Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb von zwei Semestern angemeldet und abgelegt werden; andernfalls gelten sie als nicht bestanden. (Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, kann der Prufungsausschussvorsitzende eine Ausnahme von dieser Regel genehmigen (siehe nächster Absatz (Nachträgliche Anmeldung von Prüfungen)).
Wiederholungsmöglichkeiten:
  • Die Master-Arbeit darf nur einmal wiederholt werden.
  • Zwei beliebige Prüfungen (außer der Master-Arbeit) dürfen ein zweites Mal wiederholt werden. Wird auch die zweite Wiederholung einer Prüfung nicht bestanden, dann darf diese mündlich fortgesetzt werden.
  • Alle übrigen Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden. Eine mündliche Fortsetzung dieser Wiederholungsprüfungen ist nicht zulässig.
Verlust des Prüfungsanspruches:
  • Wird eine Wiederholungsprüfung, bei der die Zahl an zulässigen Wiederholungen ausgeschöpft ist, oder eine mündliche Fortsetzung einer Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dann ist der Prüfungsanspruch im Master-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik verloren.

Für die Studiengänge des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik gelten folgende Regelungen zur nachträglichen (verspäteten) Anmeldung zu Prüfungen:

  • Erstmalig angemeldete Prüfungen können nicht nachträglich (verspätet) angemeldet werden. Entsprechende Anträge beim Prüfungsamt oder beim Prüfungsausschussvorsitzenden werden generell abgelehnt.
  • Wiederholungsprüfungen müssen stets fristgerecht zum nächstmöglichen Termin angemeldet und abgelegt werden; andernfalls gelten sie als nicht bestanden ("Verwaltungsfünf").
    • Wenn aus schwerwiegenden Gründen die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung versäumt wurde, kann beim Prüfungsausschussvorsitzenden eine nachträgliche Anmeldung (schriftlich) beantragt werden. Im Falle der Genehmigung des Antrags erfolgt die nachträgliche Anmeldung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden beim Prüfungsamt.

Zuständig für die Anerkennung von bereits in einem anderen Studiengang erbrachten Master-Modulen ist der/die Prüfungsausschussvorsitzende. Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen des Prüfungsamtes.

Informationen des Fachbereiches EI zur Anerkennung:

  • Ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul eines Master-Studiengangs im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (EI) der Universität Stuttgart kann in der Regel nur dann durch ein bereits erbrachtes Master-Modul eines anderen Studiengangs ersetzt werden, wenn:
    • Erstens das bereits erbrachte Modul mindestens die gleiche Anzahl an Credits (ECTS) aufweist, wie das zu ersetzende Pflicht- oder Wahlpflichtmodul des Master-Studiengangs im Fachbereich EI und
    • Zweitens das bereits erbrachte Modul eine mindestens 70 %ige inhaltliche Übereinstimmung mit dem zu ersetzenden Modul des Master-Studiengangs im Fachbereich EI aufweist.
  • Ein Wahlmodul eines Master-Studiengangs im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (EI) der Universität Stuttgart kann in der Regel nur dann durch ein bereits erbrachtes Master-Modul eines anderen Studiengangs ersetzt werden, wenn:
    • Erstens das bereits erbrachte Modul mindestens die gleiche Anzahl an Credits (ECTS) aufweist, wie das zu ersetzende Wahlmodul des Master-Studiengangs im Fachbereich EI und
    • Zweitens das bereits erbrachte Modul nach Einschätzung der/des zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden fachlich zum Master-Studiengang im Fachbereich EI passt.
Pflichtmodul (6 CP) für Studentinnen und Studenten des Master-Studiengangs Nachhaltige Elektrische Energieversorgung

Stand: WS 2022/23

Bitte beachten Sie:

  • Informationen über die angebotenen Fachpraktika (6 CP) für Master-Studenten/-innen des Studiengangs Nachhaltige Elektrische Energieversorgung finden Sie auf den Instituts-Web-Seiten und im C@MPUS-System.
  • Die Anmeldung zu den Master-Fachpraktika (6 CP) erfolgt über das C@MPUS-System.
Erläuterungen zu den wählbaren Wahlmodulen im Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung
 
  • Wahlmodule können dem Wahlmodulkatalog entnommen werden, siehe C@MPUS. Insgesamt sind Wahlmodule im Umfang von 30 credits (ECTS) zu absolvieren.
  • Achtung: Dieser Umfang von 30 credits an zu absolvierenden Wahlmodulen muss genau erreicht werden. Es sollen vier 3-credits-Wahlmodule und drei 6-credits-Wahlmodule gewählt werden.
  • Im Rahmen der Wahlmodule können auch bis zu zwei Module (max. 12 credits) aus dem Schwerpunktstudium (4. bis 6. Semester) der Bachelor-Studiengänge Elektro- und Informationstechnik gewählt werden, siehe C@MPUS. Module, die bereits (inhaltlich entsprechend) im Bachelor-Studium belegt wurden, dürfen nicht nochmals im Master-Studium belegt werden.
  • Als Wahlmodule können auch Wahlpflichtmodule des Master-Studiengangs Nachhaltige Elektrische Energieversorgung gewählt werden.
  • In begründeten Ausnahmefallen können Module aus anderen Master-Studiengängen der Universität Stuttgart im Umfang von maximal 12 credits als Wahlmodule belegt werden; dies bedarf der Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden. Den Antrag auf Genehmigung finden Sie hier.
Erläuterungen zur Forschungsarbeit im Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung

Die Forschungsarbeit ist in §23 der Prüfungsordnung des Master-Studienganges NEE geregelt.

Studierende, die die Forschungsarbeit außerhalb des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik  durchführen wollen, müssen die in den folgenden Merkblättern aufgeführten Regeln beachten.

Hinweise für Studierende und Institute des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik sind in einem Merkblatt I zusammengefasst. Hinweise für externe Partner (d.h. Partner aus einem anderen Fachbereich oder einer anderen Hochschule oder Partner in der Industrie), bei denen die Forschungsarbeit durchgeführt werden soll, sind in einem weiteren Merkblatt II zusammengefasst.

Die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung sieht in §24, Abs. (4) vor:

"Die Masterarbeit muss am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der Universität Stuttgart angefertigt werden. Ausnahmen hiervon kann der Prüfungsausschuss genehmigen."

Der Prüfungsausschuss hat festgelegt, dass die inhaltliche Definition und die Betreuung einer externen Master-Arbeit durch einen Professor oder eine Professorin des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik erfolgen muss. Die inhaltliche Definition und Betreuungszusage durch einen Professor oder eine Professorin des Fachbereiches muss vor dem Start der Arbeit erfolgen.

Diese Regelung des Prüfungsausschusses schließt eine Genehmigung der externen Master-Arbeit durch den Prüfungsausschuss ein und daher ist kein Ausnahmeantrag erforderlich, wenn eine externe Master-Arbeit auf diese Weise zustande kommt. Weitere Ausnahmeanträge werden generell nicht genehmigt.

Das FüSQ-Modulprogramm finden Sie in C@mpus.

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