FAQ

Zum Master Nachhaltige Elektrische Energieversorgung

FAQ

Die Feststellung der fachlichen Eignung nach § 1 Abs. (2) der Zulassungsordnung zum Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, welches in den Verfahrensrichtlinien genau beschrieben wird. Das Zulassungsverfahren basiert auf dem ImpressumLandeshochschulgesetz (LHG) des Landes Baden-Württemberg.

Für Bewerbungen zum Master-Studiengang gelten die vom Studiensekretariat angegebenen Ausschlusstermine. In der Regel wird das Bewerbungsportal ab Juni für das folgende Wintersemester und ab Dezember für das folgende Sommerstemester freigeschaltet. Gemäß § 2 Abs. (1) der Zulassungsordnung müssen Bewerbungen um Zulassung zum Wintersemester bis zum vorausgehenden 15. Juli und zum Sommersemester bis zum vorausgehenden 15. Januar bei der Universität eingegangen sein. Auswahlgespräche/Aufnahmeprüfungen (für die hierzu eingeladenen Bewerber) finden in der Regel in der Woche vor dem 15. August / 15. Februar statt.

Informationen über die nachzuweisenden deutschen Sprachkenntnisse finden Sie unter Sprachvoraussetzungen für deutschsprachige Studiengänge.

Ja. Die Zulassung kann unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass die notwendigen Bescheinigungen bis 30. Oktober (bei einer Zulassung zum Wintersemester) bzw. bis zum 30. April (bei einer Zulassung zum Sommersemester) vorgelegt werden.
Weitere Informationen im Studiensekretariat für Ausländer und EU-Bürger.

Die Voraussetzungen für das Master-Studium werden in der Zulassungsordnung aufgezählt. Allgemeine Informationen zum Master-Studiengang finden Sie hier. Informationen zu den nachzuweisenden Deutschkenntnissen finden Sie hier.

Rechtliche Fragen zur Bewerbung beantwortet gerne die Zentrale Studienberatung. Eine Entscheidung über die Frage nach der Zulassung kann nur unser Zulassungsausschuss auf der Basis unserer Zulassungsordnung treffen, nachdem Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen über das C@MPUS-Portal des Studiensekretariats eingereicht haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass (aus zeitlichen und juristischen Gründen) keine Vorabbewertung der (Chancen einer) Bewerbung vorgenommen werden kann. Die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung können Sie der Zulassungsordnung unter §1, Abs. (1) entnehmen.

Der Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung ist als Vollzeitstudium konzipiert; auf diese Tatsache wird bei den Einschreibeformalitäten regelmäßig hingewiesen. Bzgl. der rechtlichen Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat und an die Zentrale Studienberatung.

Evtl. interessieren Sie auch die Weiterbildungsangebote der Universität Stuttgart.

Ja. In diesem Fall müssen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen aktuellen Notenauszug (transcript of records) beifügen, der zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Monate ist. Dieser Notenauszug muss Ihre aktuelle Durchschnittsnote (CPGA), die bestmögliche Note sowie die Mindestnote zum Bestehen im gleichen Notensystem enthalten. 

Laut §3  der Zulassungsordnung kann in diesem Fall eine "Bedingte Zulassung" ausgesprochen werden.

Für eine Anerkennung im Master-Studiengang kommen nur solche Module in Frage, die nicht bereits im Bachelor-Abschlusszeugnis aufgeführt sind. Dabei spielt die LP-Zahl des Bachelor-Abschlusses keine Rolle. Darüber hinaus müssen die im Master-Studiengang anerkennbaren Module fachlich auf "Master-Niveau" liegen.

Die Universität Stuttgart und das Land Baden-Württemberg erheben verschiedene Beiträge und Gebühren, die Studierende der Universität Stuttgart bezahlen müssen.

Um Ihr Studium zu finanzieren, können Sie sich für ein Stipendium oder bei einer Stiftung bewerben. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unterstützung.

Ein Kurs mit 90 Min. Unterricht pro Woche während einer Vorlesungsperiode (14 Wochen) liefert 3 Leistungspunkte (= ECTS-Points). Also hat ein Kurs mit beispielsweise 60 Min. Unterricht pro Woche während einer Periode von 10 Wochen 

3 ×(60×10)/(90×14) = 1,428

also 1,4 Leistungspunkte. (Bitte geben Sie die Leistungspunkte im Ergänzungsformular mit einer Stelle hinter dem Komma an.)

Ja. Hierzu ist eine ganz normale Bewerbung über das C@MPUS-Portal erforderlich. Das Zulassungsverfahren läuft ebenfalls ganz normal wie oben beschrieben ab.
Im Falle einer Zulassung kann eine Einschreibung erfolgen. Die Anerkennung von bereits erbrachten Master-Studienleistungen kann nach der Einschreibung beantragt werden.
Die Entscheidung über die Anerkennung hängt vom Maß der Gleichwertigkeit der Lehrinhalte der betreffenden Module ab. Es gilt der § 19 der Prüfungsordnung.

Bachelor-Abschlüsse deutscher Hochschulen (FH, DHBW, etc.) und Universitäten werden anerkannt. Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Aufnahme der Bewerber, nachdem die Bewerbung vorliegt.

Die Zulassungskommission tritt in der Regel ca. vier Wochen nach Bewerbungsschluss (15. Juli / 15. Januar) zusammen. Die Entscheidungen über abgelehnte und zugelassene Bewerber werden anschließend innerhalb von wenigen Tagen in C@MPUS eingepflegt und können dann von den Bewerbern eingesehen werden.

Bewerber, die zu einem Auswahlgespräch / einer Aufnahmeprüfung eingeladen werden, erhalten diese Einladung ungefähr zeitgleich mit dem C@MPUS-Eintrag an Ihre in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Der Zulassungsbescheid oder die Ablehnung wird über das Bewerbungsportal C@MPUS bereitgestellt. (HowTo Download für den Zulassungsbescheid oder die Ablehnung) Informationen über den Stand des Bewerbungsverfahrens bekommen Sie über das C@MPUS-System; bitte beachten Sie auch die FAQ-Liste des Studiensekretariats. Der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik kann keine Auskunft über den Stand des Bewerbungsverfahrens erteilen. Bewerber werden gebeten, die Informationen des Studiensekretariats über den Stand Ihres Bewerbungsverfahrens abzuwarten.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle für die Bewerbung relevanten Dokumente in das C@mpus-Bewerbungskonto innerhalb der Bewerbungsfrist hochladen müssen. Dieses ist nur bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet. Dokumente, die per E-Mail eintreffen bzw. nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden im Bewerbungsprozess aus rechtlichen Gründen und aufgrund der Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber nicht berücksichtigt.

Laut §1, Abs. (3)  der Zulassungsordnung kann der Zulassungsausschuss eine Zulassung mit der Auflage erteilen, dass Module bzw. Kompetenzen, die im bisherigen Studienverlauf nicht nachgewiesen wurden, nachzuholen sind. Bewerber, die sich mit einem nicht klar einschlägigen Bachelor-Abschluss bewerben oder die eine eher unterdurchschnittliche Bachelor-Gesamtnote haben, müssen mit einer Auflage rechnen.

Im Fall einer (bedingten) Zulassung zum Master-Studium können Sie einen Zulassungsbescheid vom C@MPUS-Portal herunterladen. Falls der Zulassungsausschuss entschieden hat, dass Sie Auflagen (= bis zur Anmeldung der Master-Arbeit zusätzlich zu absolvierende Module aus dem Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik) zu erfüllen haben, dann steht dies in Ihrem Zulassungsbescheid. Dies bedeutet, dass Sie keine solchen Auflagen haben, wenn in Ihrem Zulassungsbescheid keine Auflagen erwähnt sind.

Die bedingte Zulassung gilt für die drei auf den Bewerbungstermin folgenden Semester. Zur Einschreibung muss der ausgefüllte Einschreibeantrag zum gewünschten Semester beim Studiensekretariat eingereicht werden. Das Antragsformular enthält einen Bereich Antrag auf Einschreibung unter Vorbehalt. Der Studierende wird belehrt, dass er in diesem Fall rückwirkend exmatrikuliert wird, wenn er nicht zum Ende des Semesters seinen Bachelor-Abschluss vorweisen kann.

Gemäß der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang "Nachhaltige Elektrische Energieversorgung" führt unser Zulassungsausschuss ein Eignungsfeststellungsverfahren (Zulassungsverfahren) durch, dessen Ablauf Sie der Antwort auf die Frage 1 dieser FAQ-Liste entnehmen können.

Aufgrund der festgestellten zu geringen Zahl an Zulassungspunkten in der Ersten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens hat der Zulassungsausschuss entschieden, Sie nicht zur Zulassung vorzuschlagen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Bewerbungsschluss eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht beachtet werden können.

Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.

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