Termin
Freitag, den 23. Mai 2025
Beginn: 15:45 Uhr
Alte Reithalle Maritim Hotel Stuttgart
Die Veranstaltung findet in der Alten Reithalle Maritim Hotel Stuttgart statt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Veranstaltungsort und den Lageplan.
Eingeladen sind alle Absolventen der Studiengänge B.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik, M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik, M.Sc. Electrical Engineering, M.Sc. Nachhaltige Elektrische Energieversorgung, M.Sc. Elektromobilität, M.Sc. Infotech (Master‘s Thesis am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik) und M.Sc. Autonome Systeme (Master‘s Thesis am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik), die Ihren Abschluss zwischen dem 01.04.2024 bis zum 31.03.2025 gemacht haben.
Der Anmeldelink für die Absolventenfeier 2025 wird im April zusammen mit der Einladung per E-Mail an alle Absolventinnen und Absolventen versendet und auf dieser Webseite veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Einschränkungen am Veranstaltungsort in diesem Jahr nur möglich ist, entweder maximal 2 Familienangehörige oder 1 Begleitperson mitzubringen.
Datenschutz Hinweis
Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:
Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Tel: +49 711/685-0
Datenschutzbeauftragter
Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstr. 2
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 685-83687
Fax: +49 711 685-83688
Verarbeitete Datenkategorien
Außer den im Anmeldevorgang für Sie sichtbar erhobenen Daten werden bei der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt.
Zweck der Datenverarbeitung
Durchführung und Bestätigung der Anmeldung, Abwicklung der Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Pflichtangaben sind für den Vertragsschluss erforderlich, ohne Pflichtangaben kann die Anmeldung und damit die Teilnahme an der Veranstaltung nicht durchgeführt werden.
Foto- und Videoaufnahmen dienen dem Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung auf Webseiten der Universität Stuttgart, Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik und in Pressemitteilungen.
Folgende Aufnahmen können wir nach der Rechtslage grundsätzlich ohne Ihre Einwilligung anfertigen und ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden:
Aufnahmen,
- die Personen der Zeitgeschichte zeigen,
- die Personen nur als Beiwerk neben Landschaften oder sonstigen Örtlichkeiten haben,
- die Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Veranstaltungen und deren Charakter wiedergeben, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Für alle anderen Aufnahmen werden Sie im Einzelfall während des Registrierungsvorgangs um Ihre Einwilligung gebeten. In dem Fall, in dem eine Einwilligung nicht erteilt wird, entstehen keine Nachteile.
Rechtsgrundlage
- Durchführung und Bestätigung der Anmeldung, Abwicklung der Veranstaltung: Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 12 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW). Bei freiwilligen Angaben: Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
- Teilnehmerliste und Einladungen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO
- Aufnahmen die den Charakter der Veranstaltung wiedergeben (Überblicksaufnahmen): Art. 6 Abs.1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs.3 DS-GVO in Verbindung mit § 12 LHG BW
- Für andere Aufnahmen werden Sie um Ihre Einwilligung bitten: Art. 6 Abs.1 lit. a DS-GVO
Empfänger
- Vor- und Nachname: Haushaltsabteilung der Universität Stuttgart zu Zwecken der Abrechnung des Caterings.
- E-Mail-Adresse: Innerhalb der Hochschule für die Organisation von Veranstaltungen Verantwortliche, sofern Sie im Anmeldevorgang eingewilligt haben, Einladungen zu erhalten.
- Vor- und Nachname, Firmenname: Andere Teilnehmer an der Veranstaltung, wenn Sie im Anmeldevorgang eingewilligt haben, dass die genannten Daten (ohne Angabe zu Telefon und E-Mail) auf einer Teilnehmerliste stehen.
- Fotoaufnahmen: Weltweit Nutzer von online und Print-Medien.
- Darüber hinaus müssen entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften Unterlagen vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.
Dauer der Speicherung
- Bis zur Abwicklung der Veranstaltung, d.h. etwa ein bis zwei Monate nach dem letzten Veranstaltungstag werden die Daten grundsätzlich gelöscht.
- Ausgenommen davon sind Vor- und Nachname, die aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Abrechnung des Caterings mit den Haushaltsunterlagen für 10 Jahre gespeichert werden.
- Fotoaufnahmen werden spätestens 1 Jahr nach der Veranstaltung gelöscht. Wurde für eine Fotoaufnahme eine Einwilligung eingeholt, weil diese erforderlich war, wird die Fotoaufnahme unverzüglich mit Widerruf der Einwilligung gelöscht.
- werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.
Ihre Rechte
- Sie haben das Recht, von der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
- Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
- Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie eine Einwilligung gegeben haben, das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.
- Ebenso haben Sie in dem Fall, in dem Sie eine Einwilligung gegeben haben, das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der Universität bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, wobei Sie verlangen können, dass die genannten Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden.
Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an folgende Person:
Frau Elena Minkina
Pfaffenwaldring 47,
Raum 4.115
70569 Stuttgart
Tel.: +49 711 68567235
E-Mail: elena.minkina@ivei.uni-stuttgart.de
- Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.
Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Ergänzender Hinweis
Cookies
Es werden grundsätzlich nur so genannte "Session-Cookies" gesetzt. Diese werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.