Prüfungsausschuss Autonome Systeme

Zuständig für den M.Sc. Autonome Systeme

Vorsitzender

Prof. Dr. Marco Aiello

Ansprechpartner

Samira Renz
Dr. Katrin Schneider

Bitte alle Anfragen an den Prüfungsausschuss Autonome Systeme
an folgende E-Mail-Adresse richten:


pa-as@informatik.uni-stuttgart.de

Prüfungsordnungen

Die gültige Prüfungsordnung finden Sie auf den Seiten der Universität Stuttgart:

Anträge an den Prüfungsausschuss

Entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung dürfen Studierende Anträge an den Prüfungsausschuss stellen, wenn sie einen Nachteilsausgleich benötigen, eine vorgegebene Frist nicht einhalten können, Leistungen aus einem anderen Studium anerkennen lassen möchten oder außerhalb der gesetzten Frist aus anderen als gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurücktreten müssen. Weitere Informationen zu den einzelnen Anträgen finden Sie unter der jeweiligen Rubrik auf dieser Seite.

Generell gilt:

  • Anträge müssen immer schriftlich gestellt werden.
  • Ein Antrag ist, sofern es keinen Vordruck dafür gibt, ein formloser Brief, den Sie selbst formulieren müssen.
  • In einem Antrag müssen enthalten sein:
    • Ihre persönlichen Daten: Name, Vorname, Postanschrift, E-Mail-Adresse (bitte eine, die Sie regelmäßig abrufen)
    • Ihre studentischen Daten: Studiengang mit angestrebtem Abschluss, Matrikelnummer, Fachsemester
  • Allen Anträgen ist ein aktueller Leistungsauszug aus dem C@mpus-System beizufügen sowie ggf. weitere Nachweise oder eine ausführliche Begründungen für die Situation.

Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag Leistungen, die während eines anderen Studiums oder während eines Auslandsaufenthaltes an einer anderen Universität erbracht wurden, in Ihrem aktuellen Studiengang anerkennen. Die erbrachten Leistungen müssen dabei fachaffin sein und in Umfang und Anspruch den Vorgaben Ihres aktuellen Studiengangs entsprechen.

Für die Anerkennungen reichen Sie bitte das Formular des Prüfungsamtes, die entsprechenden Zeugnisse und den aktuellen Leistungsnachweis (bei Anerkennungen im Master zusätzlich auch den Leistungsnachweis aus dem Bachelor-Studiengang) beim Prüfungsausschuss ein.

Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihren Studienverlauf (Formblatt 5) benötigen, so gehen Sie bitte direkt zum Studierendenwerk, da dort dieses Formblatt ausgefüllt werden kann. Bitte nehmen Sie dazu den aktuellen Leistungsnachweis für BAföG aus dem C@mpus-System mit.

Benötigen Sie für die BAföG-Förderung einen Nachweis über das voraussichtliche Ende Ihres Studiums, so wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Formular vom BAföG-Amt und einem aktuellen Leistungsnachweis aus dem C@mpus-System an den Prüfungsausschuss.

Weitere Informationen und Links finden Sie hier.

Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen die Verlängerung von Fristen genehmigen. Zu beachten ist dabei, dass für jedwede Fristverlängerung nachvollziehbar begründet und belegt werden muss, weshalb diese Fristverlängerung notwendig ist. Die Frist kann verlängert werden für:

  • die Bearbeitung der Abschlussarbeit (Master):
    • Die Bearbeitungsfrist der Abschlussarbeit kann (in Intervallen oder auch en block) insgesamt um maximal 3 Monate verlängert werden. Sie wird nur in Ausnahmefällen wie z.B. Krankeit gewährt oder wenn Sie die Verzögerung der Bearbeitung nicht selbst zu verantworten haben.
    • Eine Verlängerung muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus. Der/Die Prüfer*in muss darauf bescheinigen, ob er/sie dem Antrag zustimmt. Außerdem sind entsprechende Nachweise (z.B. ärztliches Attest) sowie ein aktueller Leistungsauszug (auf dem die Anmeldung der Arbeit zu sehen ist) beizulegen.
  • die Maximalstudienzeit (Master):
    • Die Maximalstudienzeit im Fachbereich beträgt im Master 9 Semester. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt eine Exmatrikulation und es können keinerlei Leistungen mehr im System verbucht werden. Wenn Sie wegen Krankheit oder anderen, äußeren Umständen Ihr Studium nicht in der vorgegebenen Maximalstudienzeit abschließen können, können Sie beim Prüfungsausschuss eine entsprechende Fristverlängerung beantragen.
    • Für einen Antrag ist dieses Formular vollständig auszufüllen. Außerdem sind Nachweise / Begründungen sowie ein aktueller Leistungsnachweis (mit allen bestandenen und ggf. noch angemeldeten Leistungen) beizulegen.

Der Antrag und alle Unterlagen sind VOR Ablauf der Frist, um deren Verlängerung gebeten wird, beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Sollten Sie im Laufe Ihres Studiums länger erkrankt sein, so informieren Sie sich bitte unbedingt über die Möglichkeit eines Urlaubssemesters.

Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag genehmigen, dass Studierende Wahlmodule im Studiengang durch Module aus einem anderen Studiengang der Universität ersetzen können. Das gewünschte Modul muss dabei dem Level des aktuellen Studiengangs entsprechen (Ausnahmen siehe nächster Abschnitt) und der/die Studierende muss ausführlich begründen, welchen Mehrwert das jeweilige Modul für den aktuellen Studiengang hat. Der Antrag ist beim Prüfungsausschuss zusammen mit einem aktuellen Leistungsnachweis einzureichen.

Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag genehmigen, dass Studierende im Masterstudium Wahlmodule im Umfang von bis zu 12 ECTS durch Module aus einem Bachelorstudiengang ersetzen können. Der/die Studierende muss ausführlich begründen, wieso das jeweilige Modul im Masterstudium benötigt wird und nachweisen, dass er/sie es nicht schon im Bachelor belegt hat. Der Antrag ist beim Prüfungsausschuss zusammen mit einem aktuellen Leistungsnachweis aus dem Master und dem vollständigen Leistungsnachweis aus dem Bachelorstudium einzureichen.

Alle Informationen zum Thema Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität: Studieren mit Behinderung

Informationen zu

Im Fachbereich wird für alle Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) sowie für verschiedene Zwischenarbeiten ein Vertrag über die rechtlichen Rahmenbedingungen geschlossen. Zusätzlich ist für die Abschlussarbeiten eine Lizenzvereinbarung zur möglichen Veröffentlichung der Arbeit im Bibliothekssystem der Universität (OPUS) beizulegen. Gegebenenfalls kann auch eine Geheimhaltungsvereinbarung Teil des Vertrages für Abschlussarbeiten sein.

Veröffentlicht werden (sofern der/die Studierende die Genehmigung dazu erteilt hat und keine Geheimhaltungsvereinbarung vorliegt) alle Abschlussarbeiten mit einer Note von 2,0 oder besser. Sämtliche Abschlussarbeiten werden grundsätzlich auch auf den Fachbereichsseiten erwähnt. Dabei wird die Arbeit selbst nur dann auch als pdf eingestellt, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Zwischenarbeiten werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen für Abschlussarbeiten finden sich auf diesen Seiten.

Alle Informationen zum Prüfungsrücktritt auf einer Seite zusammengefasst.

Ein Studiengangwechsel in ein höheres Fachsemester ist im Master nicht möglich. Sie können sich lediglich für einen anderen Masterstudiengang bewerbern und bei einer Zulassung entweder ein Parallelstudium absolvieren oder den alten Masterstudiengang abbrechen und den neuen starten.

 

Prüfungsausschuss Anfragen und Anträge

  • E-Mail schreiben
  • Ansprechpartner: Prof. Dr. Marco Aiello, Samira Renz, Dr. Katrin Schneider
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Samira Renz

 

Prüfungsausschuss-Sekretariat

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