Prüfungsrücktritt

Die Prüfungsordnung erlaubt grundsätzlich, von angemeldeten Prüfungen zurückzutreten. Allerdings gibt es dabei Einiges zu beachten, was wir hier zusammengefasst haben.
[Foto: Kevin Phillips (Pixabay)]

Fristgerechter Rücktritt (NUR bei Erstversuchen)

  • Beim Erstversuch können Sie von allen angemeldeten Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin online über das C@mpus-System zurücktreten, sofern im System ein Prüfungstermin hinterlegt ist.
  • Ist kein Prüfungstermin in C@mpus hinterlegt, müssen Sie den Rücktritt im Sekretariat des jeweiligen Prüfers mit diesem Formular beantragen. Wird Ihnen im Sekretariat die Fristeinhaltung bestätigt (Stempel + Unterschrift) bringen Sie das Formular direkt zum Prüfungsamt, damit der Rücktritt verbucht werden kann.
  • Treten Sie von einer mündlichen Prüfung zurück, sind Sie verpflichtet, zusätzlich Ihren Prüfer über diesen Rücktritt zu informieren!

Nicht-fristgerechter Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen

  • Beim Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sowie dieses von Ihnen ausgefüllte Formular spätestens am dritten auf den Prüfungstermin folgenden Werktag beim Prüfungsamt eingereicht werden (über das Kontaktformular oder persönlich). In Zweifelsfällen kann ein Attest eines von der Universität benannten Arztes verlangt werden. Bitte beachten Sie: aktuell können weder Arzt noch Krankenkasse dieses Attest elektronisch an die Universität weiterleiten. Sie selbst müssen ein ausgedrucktes Attest von ihrem Arzt erbitten und dieses eigenständig beim Prüfungsamt einreichen.
  • Treten Sie von einer mündlichen Prüfung zurück, sind Sie verpflichtet, zusätzlich Ihren Prüfer über diesen Rücktritt zu informieren.
  • Wird dem Rücktritt stattgegeben, müssen Sie die Prüfung, von der Sie zurückgetreten sind, wiederholen, und zwar:
    • laut PO 2012, PO 2014 bzw. PO 2016 zum nächstmöglichen Termin
    • laut PO 2017, PO 2019 bzw. PO 2022 innerhalb von 2 Semestern

Nicht-fristgerechter Prüfungsrücktritt aus persönlichen Gründen

Beim Rücktritt aus persönlichen Gründen wenden Sie sich bitte mit dem von Ihnen ausgefüllten Formular und einer ausführlichen Begründung (inklusive notwendiger Belege) an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Dieser entscheidet dann aufgrund der Sachlage, ob ein Rücktritt gewährt wird oder nicht. Wird dem Rücktritt stattgegeben, müssen Sie die Prüfung, von der Sie zurückgetreten sind, wiederholen, und zwar:

  • laut PO 2012, PO 2014 bzw. PO 2016 zum nächstmöglichen Termin
  • laut PO 2017, PO 2019 bzw. PO 2022 innerhalb von 2 Semestern

Sonderfall: Rücktritt von Projekten

In den Studiengängen B.Sc. Softwaretechnik / Software Engineering und B.Sc. Medieninformatik gibt es jeweils ein Studienprojekt, im B.Sc. Data Science ein Projekt Data Science, im M.Sc. Softwaretechnik / Software Engineering ein Entwicklungsprojekt. Diese Projekte müssen grundsätzlich in dem Semester beim Prüfungsamt angemeldet werden, in dem sie absolviert werden. Da diese Projekte kontinuierliche Prüfungsleistungen sind, wird ein Rücktritt wie folgt behandelt:

  • Erfolgt der Rücktritt zu Beginn, also noch vor der Anmeldung der Prüfung beim Prüfungsamt und bevor wesentliche Leistungen erbracht wurden, entscheidet der verantwortliche Prüfer, ob der Rücktritt als fristgerecht gewertet wird.
  • Ist das Projekt bereits beim Prüfungsamt angemeldet, muss der Student einen Antrag auf Rücktritt ausfüllen und dem Prüfungsausschuss vorlegen. Wenn dieser den Rücktritt genehmigt, muss das Formular sofort, spätestens aber am dritten Werktag nach Genehmigung, im Prüfungsamt abgegeben werden.

Ansprechpartner zu Prüfungsfragen

Dieses Bild zeigt Katrin Schneider

Katrin Schneider

Dr.

Fachbereich Informatik: Studiengangsmanagerin, Fachbereichsmanagerin & Erasmus-Koordinatorin

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