Prüfungsordnung

PO-Informationen für den Studiengang Electrical Engineering (Master)

Prüfungsordnungen Master of Science (offizielle Referenz)

Nur die Fassungen der Prüfungsordnungen, die die Universität in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht hat, sind rechtsverbindlich.

Prüfungsordnung zu EENG (englischsprachige Lesefassung)

Prüfungsordnung (Lesefassung)
Achtung: Diese Lesefassung ist nicht rechtsverbindlich. Nur die Fassungen der Prüfungsordnungen, die die Universität in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht hat, sind rechtsverbindlich.

Erläuterungen zur Prüfungsordnung von Electrical Engineering (992-2019) - 1

Allgemeine Infomationen zur Prüfungsanmeldung, zu Prüfungsordnungen und zu Krankmeldungen finden Sie hier.

Grundsätzliches:
  • Maßgeblich ist § 19 der Prüfungsordnung.
  • Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. In einem Fall ist jedoch eine Ausnahme von dieser Regel möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, siehe Freischussregelung § 25.
  • Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb von zwei Semestern angemeldet und abgelegt werden; andernfalls gelten sie als nicht bestanden.
Wiederholungsmöglichkeiten:
  • Die Master-Arbeit darf nur einmal wiederholt werden.
  • Zwei beliebige Prüfungen (außer der Master-Arbeit) dürfen ein zweites Mal wiederholt werden. Wird auch die zweite Wiederholung einer Prüfung nicht bestanden, dann darf diese mündlich fortgesetzt werden.
  • Alle übrigen Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden. Eine mündliche Fortsetzung dieser Wiederholungsprüfungen ist nicht zulässig.
Freischussregelung:
  • Maßgeblich ist § 25 der Prüfungsordnung.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freischussregelung ist der Erwerb von 50 LP bis zum Beginn des dritten Fachsemesters. (Genaueres und Ausnahmen siehe § 25, Abs. (1), (3) und (5)).
  • In diesem Fall kann eine nicht bestandene Prüfungsleistung für "nicht unternommen" erklärt werden. Hierzu ist ein Antrag beim Prüfungsamt notwendig. Dies gilt nur, wenn diese nicht bestandene Prüfungsleistung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt wurde.
  • Außerdem können in diesem Fall bestandene Prüfungsleistungen in maximal zwei Modulen zur Notenverbesserung wiederholt werden. (Antrag beim Prüfungsamt.) Die Wiederholung muss spätestens am übernächsten Prüfungstermin unternommen werden. Auch dies gilt nur, wenn die betreffende Prüfungsleistung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt wurde.
Verlust des Prüfungsanspruches:
  • Wird eine Wiederholungsprüfung, bei der die Zahl an zulässigen Wiederholungen ausgeschöpft ist, oder eine mündliche Fortsetzung einer Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dann ist der Prüfungsanspruch im Master-Studiengang Electrical Engineering verloren.

Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung

  • Die Anmeldung zu einer Prüfung (= Verpflichtung, die Prüfung abzulegen) kommt mit der erstmaligen Anmeldung zu einem Prüfungstermin dieser Prüfung zustande.
  • Von der Prüfungsanmeldung und damit von der Verpflichtung, die Prüfung abzulegen kann nur zurückgetreten werden, wenn der Rücktritt mindestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin online per C@mpus oder per Rücktrittsformular, siehe Regelungen des Prüfungsamtes, erklärt wird.
  • Ein fristgerechter Prüfungsrücktritt führt zu einem Zustand "wie wenn die Prüfung nie angemeldet worden wäre".
  • Ist diese Rücktrittsfrist von sieben Tagen verstrichen, kann nur noch vom konkreten Prüfungstermin, nicht jedoch von der Verpflichtung, die Prüfung abzulegen zurückgetreten werden, s.u.
  • Wenn eine Prüfung im ersten Prüfungsversuch nicht bestanden wurde und wenn die Voraussetzungen für die Freischussregelung § 25 der Prüfungsordnung (PO) vorliegen, dann kann in einem Fall (= bei einer Prüfung) der "Freischuss" auf diese Prüfung angewandt werden. Dies hat zur Folge, dass sowohl der Prüfungsversuch  als auch die Anmeldung zur Prüfung, also die Verpflichtung zur Prüfungsteilnahme annulliert wird.
    • Liegen die Voraussetzungen für die Freischussregelung nicht vor oder wurde der eine "Freischuss" bereits verbraucht, dann besteht eine Verpflichtung zur Wiederholung der Prüfung.
  • Eine nicht mehr abmeldbare Verpflichtung, eine Prüfung abzulegen, besteht so lange, bis die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde. Dies gilt auch über eine eventuelle Exmatrikulation hinaus. Wird nämlich nach der Exmatrikulation eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Prüfungsamt der Universität Stuttgart angefordert, die im Zuge eines Zulassungsverfahrens an einer anderen Universität/Hochschule ggf. verlangt wird, dann klärt das Prüfungsamt, ob evtl. noch offene Prüfungsverhältnisse inzwischen aufgrund ein- oder mehrfacher Verwaltungs-5,0 in ein "endgültig nicht bestanden" und damit in einen "Verlust des Prüfungsanspruches" gelaufen sind.

Rücktritt von einem Prüfungstermin

  • Ist die Rücktrittsfrist von sieben Tagen vor einer erstmalig angemeldeten Prüfung verstrichen, dann entsteht eine Verpflichtung, die Prüfung abzulegen. Vom einem konkreten Prüfungstermin kann jedoch
    1. mit einem ärztlichen Attest über die Prüfungsunfähigkeit, das zusammen mit einem ausgefüllten Rücktrittsformular (siehe C@mpus) spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin dem Prüfungsamt vorgelegt wird, z.B. über das Kontaktformular, oder
    2. mit einer Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV), die zusammen mit einem ausgefüllten Rücktrittsformular (siehe C@mpus) spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin dem Prüfungsamt vorgelegt wird (Kontaktformular)
  • zurückgetreten werden. Der PAV kann den Rücktritt von einem Prüfungstermin gemäß PO nur dann genehmigen, wenn triftige Gründe (= Gründe, die der Student/die Studentin nicht zu verantworten hat) für die Nichtteilnahme an dem Prüfungstermin nachgewiesen werden. Nach einem gültigen Rücktritt von einem Prüfungstermin muss innerhalb von zwei Semestern ein neuer Prüfungstermin zu dieser Prüfung angemeldet werden.
  • Wenn eine Prüfung im zweiten Prüfungsversuch nicht bestanden wurde und wenn die Voraussetzungen für die Freischussregelung § 25 der Prüfungsordnung vorliegen, dann kann in einem Fall (= bei einer Prüfung) der "Freischuss" auf diesen (zweiten) Prüfungsversuch angewandt werden. Dies hat zur Folge, dass dieser Prüfungsversuch  annulliert wird. Der erste nicht bestandene Prüfungsversuch bleibt jedoch bestehen und mit ihm die Verpflichtung, die Prüfung innerhalb von zwei Semestern zu wiederholen.

Für die Studiengänge des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik gelten folgende Regelungen zur nachträglichen (verspäteten) Anmeldung zu Prüfungen:

  • Erstmalig angemeldete Prüfungen können nicht nachträglich (verspätet) angemeldet werden. Entsprechende Anträge beim Prüfungsamt oder beim Prüfungsausschussvorsitzenden werden generell abgelehnt.
  • Wiederholungsprüfungen müssen stets fristgerecht zum nächstmöglichen Termin angemeldet und abgelegt werden; andernfalls gelten sie als nicht bestanden ("Verwaltungsfünf").
    • Wenn aus schwerwiegenden Gründen die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung versäumt wurde, kann beim Prüfungsausschussvorsitzenden eine nachträgliche Anmeldung (schriftlich) beantragt werden. Im Falle der Genehmigung des Antrags erfolgt die nachträgliche Anmeldung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden beim Prüfungsamt.

Zuständig für die Anerkennung von bereits in einem anderen Studiengang erbrachten Master-Modulen ist der/die Prüfungsausschussvorsitzende. Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen des Prüfungsamtes.

Informationen des Fachbereiches EI zur Anerkennung:

  • Ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul eines Master-Studiengangs im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (EI) der Universität Stuttgart kann in der Regel nur dann durch ein bereits erbrachtes Master-Modul eines anderen Studiengangs ersetzt werden, wenn:
    • Erstens das bereits erbrachte Modul mindestens die gleiche Anzahl an Credits (ECTS) aufweist, wie das zu ersetzende Pflicht- oder Wahlpflichtmodul des Master-Studiengangs im Fachbereich EI und
    • Zweitens das bereits erbrachte Modul eine mindestens 70 %ige inhaltliche Übereinstimmung mit dem zu ersetzenden Modul des Master-Studiengangs im Fachbereich EI aufweist.
  • Ein Wahlmodul eines Master-Studiengangs im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (EI) der Universität Stuttgart kann in der Regel nur dann durch ein bereits erbrachtes Master-Modul eines anderen Studiengangs ersetzt werden, wenn:
    • Erstens das bereits erbrachte Modul mindestens die gleiche Anzahl an Credits (ECTS) aufweist, wie das zu ersetzende Wahlmodul des Master-Studiengangs im Fachbereich EI und
    • Zweitens das bereits erbrachte Modul nach Einschätzung der/des zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden fachlich zum Master-Studiengang im Fachbereich EI passt.
  • Wahlpflichtmodule können dem Wahlpflichtmodulkatalog entnommen werden, siehe C@MPUS. Insgesamt sind sechs Wahlpflichtmodule im Umfang von je 6 LP zu absolvieren.
  • Zu jedem der sechs Studienschwerpunkte des Master-Studiengangs Electrical Enineering gehört ein Wahlpflichtmodulkatalog mit sieben bis zehn schwerpunktspezifischen Modulen. Mit der ersten Anmeldung zur Prüfung eines Wahlpflichtmoduls muss die Wahl des Studienschwerpunkts verbindlich festgelegt werden. Insgesamt müssen sechs Wahlpflichtmodule aus dem Wahlpflichtmodulkatalog des gewählten Studienschwerpunkts absolviert werden.
  • Weitere Wahlpflichtfächer können im Rahmen der Wahlmodule gewählt werden.
  • Die Studienschwerpunkte sind:

    •  
    • Smart Information Processing
      (Schwerpunktsverantwortlicher: Prof. Yang)
      • Advanced mathematics for signal and information processing
      • Communication networks architecture and design
      • Communications II
      • Communications III
      • Deep learning
      • Detection and pattern recognition
      • Information theory
      • Optical signal processing
      • Semiconductor engineering IV
      • Sensor principles and integrated interface circuits
      • Statistical and adaptive signal processing

    • Communication Systems
      (Schwerpunktsverantwortlicher: Prof. Kirstädter)
      • Advanced mathematics for signal and information processing
      • Communication networks architecture and design
      • Communicatons II
      • Communications III
      • Mixed-signal integrated circuits
      • Performance modelling and simulation
      • Physical design of integrated circuits
      • Radio frequency technology
      • Statistical and adaptive signal processing

    • Electromagnetic Applications
      (Schwerpunktsverantwortlicher: Prof. Hesselbarth)
      • Advanced mathematics for signal and information processing
      • Communications II
      • Communicatons III
      • Detection and pattern recognition
      • Microwave analog frontend design
      • Microwave engineering
      • Optoelectronic devices and circuits II
      • Physical design of integrated circuits
      • Radio frequency technology
      • RF CMOS

    • Smart Systems
      (Schwerpunktsverantwortlicher: Prof. Anders)
      • Anvanced mathematics for signal information processing
      • Circuit design in nanometer scaled CMOS
      • Detection and pattern recognition
      • Industrial automation systems
      • Power electronics II
      • Radio frequency technology
      • Semiconductor engineering IV
      • Sensor principles and integrated interface circuits
      • Software engineering for real-time system
    • Nano and Opto Electronics
      (Schwerpunktsverantwortlicher: Prof. Frühauf)
      • Advanced CMOS devices and technology
      • Engineering materials
      • Microwave analog frontend design
      • Mixed-signal integrated circuits
      • Optical signal processing
      • Photovoltaics III
      • Physical design of integrated circuits
      • Quantum electronics - tunneling and quantum well devices
      • Radio frequency technology
      • Thin film technology

    • Power-Electronic Systems and Technologies
      (Schwerpunktsverantwortlicher: Prof. Kallfass)
      • Applied numerical field computations
      • Engineering materials
      • Power electronics II
      • Robust power semiconductor systems I
      • Robust power semiconductor systems II
      • Semiconductor engineering II - nano-CMOS era
      • Semiconductor engineering III - semiconductor power devices
      • Battery Modelling and Energy Management
  • Wahlmodule können dem Wahlmodulkatalog entnommen werden, siehe C@MPUS. Insgesamt sind Wahlmodule im Umfang von 30 LP zu absolvieren.
  • Achtung: Aufgrund der Beschränkung der Gesamtzahl an Prüfungen im Studiengang dürfen in der Regel höchstens zwei Wahlmodule mit 3 LP absolviert werden müssen. Die restlichen Wahlmodule müssen dann solche mit mindestens 6 LP sein.
  • Im Rahmen der Wahlmodule können auch bis zu zwei Module (max. 12 LP) aus dem Schwerpunktstudium (4. bis 6. Semester) des Bachelor-Studiengangs Elektro- und Informationstechnik gewählt werden. Die wählbaren Bachelor-Module sind einem Katalog zu entnehmen, siehe C@MPUS. Inhaltlich ähnliche Module, die bereits im Bachelor-Studium belegt wurden, dürfen nicht nochmals im Master-Studium belegt werden.
  • Als Wahlmodule können auch Wahlpflichtmodule (aus dem Bereich Spezialisierungsmodule) des Master-Studiengangs Electrical Engineering gewählt werden. Dies gilt auch für Wahlpflichtmodule der nicht gewählten Schwerpunkte. (Liste siehe C@MPUS).
  • In begründeten Ausnahmefallen können Module aus anderen Master-Studiengängen der Universität Stuttgart im Umfang von maximal 12 CP als Wahlmodule belegt werden; dies bedarf der Genehmigung (Antrag) durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.
  • Informationen über die angebotenen Lab Courses (6 LP) für Master-Studenten/-innen des Studiengangs Electrical Engineering finden Sie auf den Instituts-Web-Seiten und im C@MPUS-System.
  • Die Anmeldung zu den Lab Courses erfolgt über das C@MPUS-System.

Die wählbaren Module aus dem Bereich "Fachübergreifende Schlüsselqualifikation" (supplementary module key competences) finden Sie in C@mpus.

Prüfungen können in bis zu vier Modulen zusätzlich zu den im Studienverlaufsplan aufgeführten abgelegt werden. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss auf Antrag des Studierenden in das Zeugnis aufgenommen werden. Die zusätzlichen Module werden jedoch weder bei der Ermittlung der Gesamtnote berücksichtigt, noch fließt ihre Anzahl an Credits (ECTS) in die erforderliche Summe von 120 ein. Wenn Studierende ein Modul als Zusatzmodul und nicht als Wahlmodul anrechnen lassen wollen, müssen sie dies spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung dem Prüfungsamt mitteilen. Dazu ist eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter des Prüfungsamtes zu senden.

Erläuterungen zur Prüfungsordnung von Electrical Engineering (992-2019) - 2

In diesem Studiengang ist kein Industriepraktium erforderlich.

Unsere Studenten können jedoch selbständig ein freiwilliges Industriepraktikum suchen und einen Praktikumsvertrag mit einem Industrieunternehmen unterschreiben. Das Studienbüro Elektrotechnik und Informationstechnik hat nichts gegen ein freiwilliges Industriepraktium einzuwenden; es ist jedoch nicht Vertragspartei bei einem solchen freiwilligen Industriepraktium und es stellt auch keine Bescheinigung über die Freiwilligkeit eines Industriepraktiums aus.

Bezüglich der juristischen Aspekte einer Industrietätigkeit wenden Sie sich bitte an das Ausländeramt (Visumsbehörde) oder an das Studiensekretariat der Universität Stuttgart.

Studenten können ein Urlaubssemester beim Studierendenservice und Prüfungsamt beantragen.

 

Die Forschungsarbeit ist in §23 der Prüfungsordnung des Master-Studienganges EENG geregelt.

Studierende, die die Forschungsarbeit außerhalb des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik  durchführen wollen, müssen die in den folgenden Merkblättern aufgeführten Regeln beachten.

Hinweise für Studierende und Institute des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik sind in einem Merkblatt I zusammengefasst. Hinweise für externe Partner (d.h. Partner außerhalb des Fachbereichs EI, z.B. Partner im Fachbereich Informatik, Partner in einem anderen Fachbereich oder einer anderen Hochschule oder Partner in der Industrie), bei denen die Forschungsarbeit durchgeführt werden kann, sind in einem weiteren Merkblatt II zusammengefasst.

Die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Electrical Engineering sieht in §24, Abs. (4) vor:

"Die Masterarbeit muss am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der Universität Stuttgart angefertigt werden. Ausnahmen hiervon kann der Prüfungsausschuss genehmigen."

Der Prüfungsausschuss hat festgelegt, dass die inhaltliche Definition und die Betreuung einer externen Master-Arbeit durch einen Professor oder eine Professorin des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik erfolgen muss. Die inhaltliche Definition und Betreuungszusage durch einen Professor oder eine Professorin des Fachbereiches muss vor dem Start der Arbeit erfolgen.

Diese Regelung des Prüfungsausschusses schließt eine Genehmigung der externen Master-Arbeit durch den Prüfungsausschuss ein und daher ist kein Ausnahmeantrag erforderlich, wenn eine externe Master-Arbeit auf diese Weise zustande kommt. Weitere Ausnahmeanträge werden generell nicht genehmigt.

 

Zum Seitenanfang