Die Prüfungsordnung 2017 für den Studiengang Data Science läuft zum 30.09.2026 aus. Bis dahin muss das Studium nach dieser PO abgeschlossen sein. Ist dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht der Fall, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Überschreiten die betroffenen Studierenen zusätzlich zum Auslaufen der PO auch die Maximalstudienzeit, so erfolgt eine Exmatrikulation ohne Abschluss.
- In allen anderen Fällen werden die entsprechenden Studierenden automatisch in die neueste Prüfungsordnung umgeschrieben. Dabei kann es jedoch passieren, dass bestandene Module nicht übertragen werden, weil es sie in der neuen PO nicht (mehr) gibt oder auch, dass Module nachgeholt werden müssen, die neu hinzugekommen sind. Wenn sich die Orientierungsprüfungen der aktuellen PO und der alten PO unterscheiden, kann es zu großen Komplikationen kommen. Generell führt ein solcher Wechsel zu einer weiteren Verlängerung der Studiendauer oder sogar zum Abbruch des Studiums. Deswegen ist es dringend zu empfehlen, das Studium innerhalb der alten PO zu erfolgreich abzuschließen.
Der Studienverlaufsplan
Die Vorgaben der Prüfungsordnung bezüglich der Pflicht- und Wahlmodule sind zur besseren Übersicht als Studienverlaufsplan (SVP) dargestellt. In diesem SVP sind keine Fristen oder andere Belange der PO dargestellt. Es wird ausschließlich angegeben, welche Module wann und in welcher Reihenfolgen absolviert werden sollten und wo Platz für Wahlmodule ist. Der SVP dient also als Orientierungshilfe für das Studium und kann individuell angepasst werden. Hierbei gilt es dennoch zu beachten, dass die meisten Module nur einmal pro Jahr angeboten werden und dass die Orientierungsprüfung eine Zeitfrist hat, die nicht überschritten werden darf.
Die auslaufende Prüfungsordnung 2017
Die 2017er Prüfungsordnung für den Studiengang Data Science ist momentan die älteste Prüfungsordnung für diesen Studiengang, die noch Studierende beinhaltet. Sie gilt für alle Neustarter (sowohl Studienanfänger*innen als auch Studiengangwechsler*innen) bis zum Sommersemester 2022. In der Anlage sindet sich die Auflistung aller Pflichtmodule und der Restriktionen für die Wahlbereiche. Diese Prüfungordnung endet zum 30.09.2026.
Weitere Ergänzungen
Untenstehend findet Ihr nun zusammengefasst und alphabetisch angeordnet weitere Randbedingungen der Prüfungsordnung 2017, die Ihr unbedingt bei der Planung und der Umsetzung Eures Studiums beachten müsst.
Bei Fragen wendet Euch bitte an die Studiengangsmanagerin.
In bis zu 2 Fällen kann man ein Modul aus dem Wahlbereich (egal aus welchem) gegen ein anderes "austauschen", wenn man die Prüfung nicht bestanden haben sollte. Das geht jedoch nur, wenn der Prüfungsanspruch noch besteht und das Studium noch nicht abgeschlossen ist.
Die Bachelorarbeit bildet im Allgemeinen den Schluss des Studiums. Sie kann allerdings auch schon begonnen werden, wenn noch nicht alle Module abgeschlossen sind. Die Studierenden suchen sich eigenständig im Fachbereich ein Thema, bearbeiten dieses unter Anleitung durch den Prüfer / die Prüferin und geben final eine schriftliche Ausarbeitung zum Thema ab. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Nach der Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung hält der / die Studierende auch noch einen kurzen Vortrag über die Inhalte der Arbeit. Die Bachelorarbeit geht übrigens mit dem Faktor 2 in die Bildung der Gesamtnote für das Studium ein.
Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen ermöglichen einen kleinen Blick aus dem eigenen Studium hinaus. Hier kann man Kurse besuchen, die anderweitig nicht im Studium integriert sind wie beispielsweise Sprachkurse, Kurse zu rechtlichen Dingen usw. Im Bachelorstudium muss man 2 fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (FÜSQ) belegen:
- Die "Bachelor Ringvorlesung Informatik" ist verpflichtend vorgegeben, da hier gerade für die Studienanfänger*innen wichtige Informationen zum Studium aufbereitet sind. Außerdem gibt es ein Mentoring und die Professorinnen und Professoren des Fachbereichs stellen sich persönlich vor.
- Eine zweite FÜSQ ist aus dem uniweiten Angebot frei wählbar.
Folgende zeitliche Randvorgaben sind für das Studium zu beachten:
- Die Orientierungsprüfung muss bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden worden sein (inklusive möglicher Wiederholungsversuche).
- Das Studium muss spätestens nach 12 Semestern abgeschlossen sein.
Die Orientierungsprüfung ist die erste zeitliche Hürde im Studium. Sie dient dazu - wie es der Name schon vermuten lässt - den Studierenden frühzeitig bei der Entscheidung zu helfen, ob das Studium auch mit Erfolg abgeschlossen werden kann oder ob eine Umorientierung sinnvoll wäre. Frühzeitig heißt, dass die Orientierungsprüfung bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein muss. Die Orientierungsprüfung umfasst im Studiengang Data Science folgende Module:
- "Theoretische Informatik I" (6 ECTS)
- "Programmierung und Software-Entwicklung" (9 ECTS)
Sind diese beiden Module bestanden, so ist auch die Orientierungsprüfung bestanden.
Pflichtfächer müssen von allen Studierenden belegt werden - ohne Ausnahme. Die Pflichtfächer umfassen die sogenannten Basismodule, d.h. die absoluten Grundlagen des Fachs und die sogenannten Kernmodule, welche auf den Grundlagen aufbauen und diese vertiefen. Zu den Pflichtfächern gehören
- im Bereich der Basismodule
- Einführung in Data Science
- Datenstrukturen und Algorithmen
- Mathematik für Informatikstudiengänge 1
- Mathematik für Informatikstudiengänge 2
- Modellierung
- Programmierung und Softwareentwicklung
- Theoretische Informatik I
- Theoretische Informatik II
- im Bereich der Kernmodule
- Data Warehousing, Data Mining, and OLAP
- Grundlagen der Informationssicherheit
- Information Retrieval and Text Mining
- Informationsvisualisierung und visuelle Analytik für Data Science
- Machine Learning
- Numerische Grundlagen
- Statistische und Stochastische Grundlagen
- Theoretische Informatik III
- Wissenschaftliche Methoden in der Informatik
Das Projekt Data Science bietet die Möglichkeit, das theoretisch erworbene Wissen praktisch zu vertiefen und anzuwenden. Während des Projekts wird im Team mit 5 bis 12 Studierenden gemeinsam eine größere Aufgabenstellung aus dem Bereich Data Science gelöst. Das Ergebnis wird in einer wissenschaftlichen Publikation festgehalten und auf einem Poster während des einmal pro Semester stattfindenden Projekttages dokumentiert. Hinweise zur Anmeldung etc. bekommt Ihr von der Studiengangsmanagerin.
Das Seminar bietet eine erste Möglichkeit, erworbenes Wissen anzuwenden und darauf aufzubauen. Hier werden Themen vergeben, die von dem jeweiligen Studierenden / der jeweiligen Studierenden recherchiert bearbeitet, in einem Vortrag präsentiert und in einer schriftlichen Ausarbeitung dargelegt werden müssen. Deswegen sollte das Seminar generell nicht vor dem 4. Semester belegt werden, da andernfalls die notwendigen Grundlagen fehlen, um die angebotenen Themen bearbeiten zu können. Außerdem ist das Modul "Wissenschaftliche Methoden in der Informatik" auch vorher zu absolvieren, da im Seminar ebenso auf das dort vermittelte Wissen zurückgegriffen wird. Weitere Hinweise zu den Seminaren findet Ihr hier.
Der Wahlbereich im Bachelor Data Science umfasst 2 Kataloge: den Katalog "Kernmodul Praktische Informatik" und den Katalog "Ergänzungsmodule".
- Aus dem Katalog "Kernmodul Praktische Informatik" muss ein Modul aus den vorhandenen gewählt werden.
- Aus dem Katalog "Ergänzungsmodule" müssen Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS gewählt werden. Dabei kann ein Modul dieses Katalogs durch ein Wahlmodul aus dem Masterstudium ersetzt werden.
Die wählbaren Module findet Ihr im Modulhandbuch bzw. im C@mpus-System.
Wichtig hier ist, dass es einen Unterscheid zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen gibt. Prüfungsleistungen haben eine Obergrenze an Wiederholungsversuchen, Studienleistungen nicht. Grundsätzlich gilt , dass bestandene Leistungen (egal ob Prüfungsleistungen oder Studienleistungen) nicht wiederholt werden können.
Was ist was:
- Studienleistungen umfassen (keine Obergrenze an Wiederholungsversuchen):
- USL = unbenotete Studienleistung
- BSL = benotete Studienleistung
- Prüfungsleistungen umfassen (Obergrenze bei Wiederholungsversuchen):
- PL = Prüfungsleistung (schriftlich oder mündlich)
- LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
Hier findet Ihr die genauen Vorgaben der Prüfungsordnung zu den Wiederholungen:
- Jede nicht-bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.
- In bis zu 3 Fällen ist eine 2. Wiederholung einer Prüfungsleistung gestattet. Sollte dieser sogenannte Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
- Nicht-bestandene Prüfungsleistungen müssen innerhalb von 2 Semestern wiederholt werden.
- Die Module der Orientierungprüfung können nur einmal schriftlich wiederholt werden. Wird dieser 2. Versuch nicht bestanden, erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
- Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Studienberatung Data Science
Katrin Schneider
Dr.Fachbereich Informatik: Studiengangsmanagerin, Fachbereichsmanagerin & Erasmus-Koordinatorin