B.Sc. Informatik: Studienstruktur zur PO 2017

Erläuterungen und wichtige Informationen zur Prüfungsordnung 2017
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Der Studienverlaufsplan (SVP)

Der Studienverlaufsplan (SVP) ist in erster Linie als Orientierung für das Studium zu verstehen. Hier wird dargestellt, welche Module in welcher Reihenfolgen absolviert werden sollten. Der SVP kann individuell angepasst werden. Bitte achtet aber darauf, die Module der Orientierungsprüfung nicht zu verschieben, da es für deren Bestehen eine Zeitgrenze von maximal 3 Semestern gibt.

In bis zu 2 Fällen kann man ein Modul aus dem Wahlbereich (egal aus welchem) gegen ein anderes "austauschen", wenn man die Prüfung nicht bestanden haben sollte. Das geht jedoch nur, wenn der Prüfungsanspruch noch besteht und das Studium noch nicht abgeschlossen ist.

Im Wahlbereich kann auch ein Anwendungsfach belegt werden, es ist aber nicht verpflichtend vorgegeben. So können sich unsere Studierenden bereits im Bachelor individuell an späteren Einsatzmöglichkeiten orientieren und entsprechende Grundkenntnisse in einem Anwendungsbereich erwerben. Die Liste der Anwendungsfächer wird immer wieder überarbeitet und ergänzt. Aktuell umfasst sie folgende Anwendungsfächer:

  • Kraftfahrzeugmechatronik
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Mathematik
  • Maschinelle Sprachverarbeitung
  • IT der Automatisierungstechnik

Die Bachelorarbeit bildet im Allgemeinen den Schluss des Studiums. Sie kann allerdings auch schon begonnen werden, wenn noch nicht alle Module abgeschlossen sind. Die Studierenden suchen sich eigenständig im Fachbereich ein Thema, bearbeiten dieses unter Anleitung durch den Prüfer / die Prüferin und geben final eine schriftliche Ausarbeitung zum Thema ab. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Nach der Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung hält der / die Studierende auch noch einen kurzen Vortrag über die Inhalte der Arbeit. Die Bachelorarbeit geht übrigens mit dem Faktor 2 in die Bildung der Gesamtnote für das Studium ein.

Hier wird in einem Team von 3 bis 5 Studierenden in einem Zeitraum von höchstens 6 Monaten ein Projekt bearbeitet, das sich an aktuellen Forschungsfrage­n der Institute orientiert. Das Ergebnis wird in einer wissenschaftlichen Publikation festgehalten und auf einem Poster während des einmal pro Semester stattfindenden Projekttages dokumentiert. Das Modul kann fachübergreifend mit Studierenden der Studiengänge Software Engineering und Medieninformatik absolviert werden. Hinweise zur Anmeldung etc. bekommt Ihr von der Studiengangsmanagerin.

Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen ermöglichen einen kleinen Blick aus dem eigenen Studium hinaus. Hier kann man Kurse besuchen, die anderweitig nicht im Studium integriert sind wie beispielsweise Sprachkurse, Kurse zu rechtlichen Dingen usw. Im Bachelorstudium muss man 2 fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (FÜSQ) belegen:

  • Die "Bachelor Ringvorlesung Informatik" ist verpflichtend vorgegeben, da hier gerade für die Studienanfänger*innen wichtige Informationen zum Studium aufbereitet sind. Außerdem gibt es ein Mentoring und die Professorinnen und Professoren des Fachbereichs stellen sich persönlich vor.
  • Eine zweite FÜSQ ist aus dem uniweiten Angebot frei wählbar.

Folgende zeitliche Randvorgaben sind für das Studium zu beachten:

  • Die Orientierungsprüfung muss bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden worden sein (inklusive möglicher Wiederholungsversuche).
  • Das Studium muss spätestens nach 12 Semestern abgeschlossen sein.

Die Orientierungsprüfung ist die erste zeitliche Hürde im Studium. Sie dient dazu - wie es der Name schon vermuten lässt - den Studierenden frühzeitig bei der Entscheidung zu helfen, ob das Studium auch mit Erfolg abgeschlossen werden kann oder ob eine Umorientierung sinnvoll wäre. Frühzeitig heißt, dass die Orientierungsprüfung bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein muss. Die Orientierungsprüfung umfasst im Studiengang Informatik folgende Module:

  • "Theoretische Informatik I" (6 ECTS)
  • "Programmierung und Software-Entwicklung" (9 ECTS)

Sind diese beiden Module bestanden, so ist auch die Orientierungsprüfung bestanden.

Pflichtfächer müssen von allen Studierenden belegt werden - ohne Ausnahme. Die Pflichtfächer umfassen die sogenannten Basismodule, d.h. die absoluten Grundlagen des Fachs und die sogenannten Kernmodule, welche auf den Grundlagen aufbauen und diese vertiefen. Zu den Pflichtfächern gehören

  • im Bereich der Basismodule
    • Datenstrukturen und Algorithmen
    • Mathematik für Informatikstudiengänge
    • Programmierung und Softwareentwicklung
    • Rechnerorganisation 1
    • Technische Grundlagen der Informatik
    • Theoretische Informatik I
    • Theoretische Informatik II
  • im Bereich der Kernmodule
    • Numerische Grundlagen
    • Programmierprojekt
    • Statistische und Stochastische Grundlagen
    • Theoretische Informatik III
    • Wissenschaftliche Methoden in der Informatik

Das Programmierprojekt erstreckt sich über ein Semester. In dieser Zeit muss eine Programmieraufgabe in Kleingruppen unter fachkundiger Anleitung gelöst werden. Sogenannte Sprints sorgen dafür, dass Zwischenergebnisse präsentiert werden.

Das Seminar bietet eine erste Möglichkeit, erworbenes Wissen anzuwenden und darauf aufzubauen. Hier werden Themen vergeben, die von dem jeweiligen Studierenden / der jeweiligen Studierenden recherchiert bearbeitet, in einem Vortrag präsentiert und in einer schriftlichen Ausarbeitung dargelegt werden müssen. Deswegen sollte das Seminar generell nicht vor dem 4. Semester belegt werden, da andernfalls die notwendigen Grundlagen fehlen, um die angebotenen Themen bearbeiten zu können. Außerdem ist das Modul "Wissenschaftliche Methoden in der Informatik" auch vorher zu absolvieren, da im Seminar ebenso auf das dort vermittelte Wissen zurückgegriffen wird. Weitere Hinweise zu den Seminaren findet Ihr hier.

Der Wahlbereich im Bachelor Informatik umfasst 3 Kataloge: den Katalog "Kernmodul Praktische Informatik", den Katalog "Wahlpflichtmodule allgemein" sowie den Katalog "Ergänzungsmodule".

  • Aus dem Katalog "Kernmodul Praktische Informatik" müssen zwei Module aus den vorhandenen gewählt werden.
  • Aus dem Katalog "Wahlpflichtmodule allgemein" müssen 4 Module aus den vorhandenen gewählt werden.
  • Aus dem Katalog "Ergänzungsmodule" müssen Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS gewählt werden. Dabei kann ein Modul dieses Katalogs durch ein Wahlmodul aus dem Masterstudium ersetzt werden. Weiterhin können genau 12 ECTS in diesem Katalog durch Module aus einem (und nur aus einem einzigen) Anwendungsfach ersetzt werden. Die derzeit belegbaren Anwendungsfächer sind im C@mpus hinterlegt.

Wichtig hier ist, dass es einen Unterscheid zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen gibt. Prüfungsleistungen haben eine Obergrenze an Wiederholungsversuchen, Studienleistungen nicht. Grundsätzlich gilt, dass bestandene Leistungen (egal ob Prüfungsleistungen oder Studienleistungen) nicht wiederholt werden können.

Was ist was:

  • Studienleistungen umfassen (keine Obergrenze an Wiederholungsversuchen):
    • USL = unbenotete Studienleistung
    • BSL = benotete Studienleistung
  • Prüfungsleistungen umfassen (Obergrenze bei Wiederholungsversuchen):
    • PL = Prüfungsleistung (schriftlich oder mündlich)
    • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung

Hier findet Ihr die genauen Vorgaben der Prüfungsordnung zu den Wiederholungen:

  • Jede nicht-bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.
  • In bis zu 3 Fällen ist eine 2. Wiederholung einer Prüfungsleistung gestattet. Sollte dieser sogenannte Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
  • Nicht-bestandene Prüfungsleistungen müssen innerhalb von 2 Semestern wiederholt werden.
  • Die Module der Orientierungprüfung können nur einmal schriftlich wiederholt werden. Wird dieser 2. Versuch nicht bestanden, erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.

Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden.

Die wichtigsten Punkte der PO 2017

  • Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden. In bis zu 3 Fällen ist eine 2. Wiederholung gestattet. Sollte dieser Drittversuch nicht bestanden werden (und nur dann) erfolgt eine mündliche Fortsetzungsprüfung, die über den Fortgang des Studiums oder über dessen Ende entscheidet.
  • Nicht-bestandene Prüfungen müssen innerhalb von 2 Semestern wiederholt werden.
  • Die Bachelorarbeit geht mit dem Faktor 2 in die Berechnung der Gesamtnote ein.
  • In bis zu 2 Fällen kann man ein Wahlpflicht- oder Wahlmodul gegen ein anderes "austauschen", selbst wenn man bereits die Prüfung nicht bestanden haben sollte. Das geht jedoch nur, wenn der Prüfungsanspruch noch besteht und das Studium noch nicht abgeschlossen ist.
  • Bei einem Studiengangwechsel werden Fehlversuche angerechnet.
  • Bei Fragen wendet Euch bitte an die Fachstudienberater oder die Studiengangsmanagerin.
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